Betreff
Beratung und empfehlende Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung von Versorgungsleitungen für Veranstaltungen
Vorlage
FB 1/076/2012
Aktenzeichen
8613 - FB 1/TA
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 27.631,66 Euro zur Beschaffung von Stromversorgungsleitungen für Veranstaltungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zuzustimmen. Die notwendigen Mittel können durch Mehreinnahmen im Haushalt 2012 zur Verfügung gestellt werden. Die Notwendigkeit der Beschaffung der Versorgungsleitungen zum jetzigen Zeitpunkt wird anerkannt.

Im Zuge einer Großveranstaltung auf der Heldenwiese stellte sich heraus, dass die vorhandenen Stromversorgungsleitungen von Länge und Stärke her nicht ausreichen, um den Energiebedarf nach VDE-Vorschriften für alle Abnehmer zu decken.

Die Verwaltung war zur Sicherstellung der Veranstaltung gehalten, zusätzlich entsprechend dimensionierte Stromversorgungsleitungen zu beschaffen.

Bei der Entscheidung stellte sich die Frage, ob die Leitungen angemietet oder angekauft werden sollen. Unter dem Gesichtspunkt, dass die ständig steigenden Rohstoffpreise für die Kupferleitungen zu einer Verteuerung führen, wenn man einen Kauf erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführt und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Leitungen im Rahmen der Erschließung des Geländes rund um die Heldenwiese auch unterirdisch verlegt werden können, hat die Verwaltung sich kurzfristig entschlossen, die Leitungen anzukaufen. Dabei wurde auch bedacht, dass diese Leitungen bei allen künftigen Veranstaltungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz verwendet werden können.

Da im aktuellen Haushalt 2012 keine Mittel für eine derartige Investition in Höhe von 27.631,66 Euro vorgesehen waren, war eine Beschaffung nur im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe möglich. Die Notwendigkeit zur Beschaffung war gegeben. Die notwendigen Mittel können über Mehreinnahmen im Haushalt 2012 zur Verfügung gestellt werden.

 

Laut Geschäftsordnung kann der Verwaltungsausschuss über eine außerplanmäßige Ausgabe nur bis zur Höhe von 10.000,-- Euro entscheiden, sodass letztlich der Stadtrat über diese außerplanmäßige Ausgabe zu entscheiden hat.