Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird
beauftragt, für die Planungsarbeiten zum Neubau des städtischen Bauhofs ein
VOF-Verfahren durchzuführen.
In der Bauausschuss
Sitzung am 24.04.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet
Lauf-Süd II“ gefasst. Derzeit werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die
notwendige Gutachten und Stellungnahmen durch das Bauamt eingeholt.
Auf dem Grundstück
mit der Flur Nr. 908/6 mit einer Fläche von ca. 19.623 m² soll ein Neubau des
städtischen Bauhofes entstehen. Aufgrund einiger Beschränkungen
(Hochspannungsleitung, Abstandsflächen zur BAB) steht jedoch nur ein
Teilbereich von 10.000 m²für die Bauhofnutzung zur Verfügung.
Wie bereits in der
Sitzung am 24.04.2012 genannt, soll das derzeitige Bauhofareal im Rahmen des
integrierten Stadtentwicklungskonzeptes weiterentwickelt und einer anderen
Nutzung zugeführt werden.
Zur Planung des
neuen Bauhofes muss ein Architekturbüro beauftragt werden. Die Auswahl eines
geeigneten Planers muss aufgrund der Komplexität der Aufgabe sowie der
Honorarsumme im Rahmen eines durchzuführenden VOF Verfahrens erfolgen.