Bereits in der Bauausschuss-Sitzung am 15.05.2012 sollten Standortvarianten für einen Ersatzparkplatz für das Krankenhaus Lauf diskutiert werden.
Auf Grund des zeitgleich eingegangenen Antrags der Stadtratsfraktion Freie Wähler Lauf wurde das Thema allerdings vertagt und die Verwaltung beauftragt, den Antrag zu prüfen und entsprechende Verhandlungen zu führen.
In der Bauausschuss-Sitzung am 10.07.2012 wurden die ersten Ergebnisse bekannt gegeben und daraufhin ein konkreter Beschluss gefasst, unter welchen Bedingungen die Stadt Lauf ein Grundstück für den Bau eines Parkhauses erwerben würde.
Es wurde auch beschlossen, dass bei einer nicht erreichbaren einvernehmlichen Lösung das Bebauungsplanverfahren Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ in der Bauausschuss-Sitzung am 24.07.2012 weiterverfolgt wird.
Sollte beim TOP 1 der nichtöffentlichen Sitzung der Ankauf nicht beschlossen werden, ist das Thema „Standortvarianten Ersatzparkplatz“ wieder aufzunehmen.
In seiner Sitzung vom 01.02.2011 wurde dem
Bauausschuss eine Planung der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH vorgestellt,
die an der Westseite des Krankenhausgeländes einen Parkplatz mit ca. 200
Stellplätzen als Ersatz für den wegfallenden zweiten Parkplatz an der
Simonshofer Straße vorsah. Dabei wurde auch der angrenzende ehemalige Weiher
mit überplant, nachdem der Eigentümer das Grundstück der Krankenhäuser Nürnberger
Land GmbH zur langfristigen Anpachtung angeboten hatte. Der Bauausschuss hat
einstimmig beschlossen, auf Grundlage dieser Planung das Bebauungsplanverfahren
Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ weiter zu betreiben.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung
teilte die Untere Naturschutzbehörde mit, das es sich bei dem ausgetrockneten
Weiher um ein ökologisch wertvolles und nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz
geschütztes Biotop handelt. Eine Inanspruchnahme derartiger Flächen ist nach
Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten und wird deshalb von der Unteren
Naturschutzbehörde abgelehnt. Sollte die Planung weiterverfolgt werden, ist
eine Prüfung von Varianten zwingend erforderlich.
Auch im Zuge der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Einwendungen gegen die Planung vorgebracht
und die Prüfung von Alternativen gefordert. (Schreiben der Eheleute Krausert,
Kunigundengasse 2, Misoph, Albert-Schweitzer-Straße 31 und Waggershauser,
Kunigundengasse 4 vom 24.02.2011 und 29.05.2011 (Anlage A1 und A2).
Daraufhin wurden von der Verwaltung vier verschiedene Alternativlösungen entwickelt, bei denen auf die Inanspruchnahme der Biotopfläche verzichtet wurde. Als positiver Aspekt erwies sich dabei, dass die ursprüngliche Planung des Krankenhausbetreibers, nördlich des bestehenden Bettentraktes ein zweites, gleichartiges Gebäude zu errichten, aufgegeben wurde. Dadurch konnte diese jetzt freie Fläche in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten 1 bis 4 sowie die ursprüngliche Planung mit Eingriff in das Biotop (Variante 5) sind mit einer überschlägigen Bewertung als Anlage A3 der Arbeitsunterlage beigefügt.
Diese Variantenuntersuchung wurde auch dem Krankenhausbetreiber mit der Bitte übergeben, diese auch unter dem Aspekt des Krankenhausbetriebs zu prüfen. Die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH beauftragte das Architekturbüro Haid und Partner, Nürnberg, mit einer Studie zu den verschiedenen Lösungsansätzen. Das Ergebnis wurde dem Bauausschuss in der Sitzung vom 13.03.2012 zur Information vorgestellt.
Mit Schreiben vom 06.03.2012 beantragte und begründete die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage der Variante 3 der Studie Haid (Parkflächen westlich und nördlich des bestehenden Bettentraktes mit Zufahrt über die Kunigundengasse mit insgesamt ca. 160 Stellpätzen) als die insgesamt als am günstigsten bewertete Variante (Anlage A4).
Auch von den Anwohnern an der Kunigundengasse Krausert, Misoph und Waggershauser wurde eine eigene Alternativenprüfung ausgearbeitet und nach Mitteilung von Herrn Misoph an alle Stadträtinnen und Stadträte per E-mail versandt (Anlage A5). Die vorgeschlagenen Alternativen sind weitgehend identisch mit den von der Verwaltung untersuchten Varianten. Diese Alternativenprüfung wurde mit Schreiben vom 02.05.2012 noch einmal eingehender erläutert (Anlage A6).
Unter der Prämisse, dass auf den Eingriff in die Biotopfläche verzichtet werden kann, verbleiben letztlich drei Möglichkeiten zur Unterbringung bei einer anstehenden Bebauung nicht mehr zur Verfügung stehenden ca. 100 Stellplätze auf dem nördlichen Parkplatz und der bei der vorgesehenen Weiterentwicklung des Krankenhausstandorts zusätzlich benötigten Stellplätze. Derzeit sind auf dem Krankenhausgelände ca. 125 Stellplätze als Bestand vorhanden (ohne Provisorium nördlich des Bettentraktes), die den baurechtlich notwendigen Bedarf abdecken. Zielvorstellung laut Krankenhausbetreiber ist die Schaffung von insgesamt ca. 250 Stellplätzen, damit der Standort langfristig abgesichert wird. Wesentlich ist nach Auffassung der Verwaltung, dass zumindest die wegfallenden Stellplätze an der nördlichen Simonshofer Straße kurzfristig ersetzt werden, weil ansonsten der Parkdruck in den anliegenden Wohngebieten zu unzumutbaren Verhältnissen führen würde.
a)
Varianten:
1.
Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Bereich
des vorhandenen Parkplatzes Süd auf dem Krankenhausgelände durch Errichtung
eines Parkdecks mit ca. 170 Stellplätzen und ca. 80 Stellplätze im Bereich
West/Nord
(Variante 1 der Verwaltung bzw. Studie Haid)
Vorteile:
- Zufahrt über bestehende Linksabbiegespur in der Simonshofer Straße
- günstige Lage zum Haupteingang
- Reserven im Bereich westlich bzw. nördlich des Bettentraktes
Nachteile:
- hohe Kosten durch Bauwerk, Lärmschutz zur Robert-Koch-Straße und Komplettum-
bau der bestehenden Parkplätze
- Wegfall der Parkflächen während der Bauzeit
- zusätzlicher Verkehr auf der Kunigundengasse durch ca. 80 Stellplätze
West/Nord
2.
Errichtung von Parkflächen westlich und
nördlich des Bettentraktes mit ca. 160) Stellplätzen
(Variante 3 Verwaltung bzw. Studie Haid )
Aufteilung mit Personalparkplätzen nördlich und Besucherparkplätzen
westlich
Vorteile:
- noch relativ günstige Lage zum Haupteingang, v.a. von den Besucherplätzen im
westlichen Bereich
- kostengünstig, da kein Bauwerk, keine Grunderwerbs- oder Pachtkosten
Nachteile:
- zusätzliche Verkehrsbelastung in der Kunigundengasse
Der alternativen Anfahrt der Parkplätze über den bestehenden Parkplatz von der
Simonshofer Straße aus kann der Krankenhausbetreiber nicht zustimmen, vor allem
wegen der Verkehrsbelastung im Haupteingangsbereich, einer möglichen Gefährdung
von Fußgängern, Behinderungen bei der Anlieferung von Liegendpatienten oder
Gehbehinderten. Das gleiche gilt für eine mögliche Einbahnregelung mit Ausfahrt
über den Parkplatz Nord und den Fußweg zum Kunigundenberg nördlich des
Krankenhauses.
Die Erschließung der Parkflächen ausschließlich über den nördlich des
Krankenhausgeländes gelegenen Fußweg würde den Ausbau des Weges auf mind. 5,5 m
Fahrbahnbreite mit zusätzlichem Gehweg erfordern, was aufgrund der Topologie
und der Grundstücksverhältnisse nur mit einem ganz erheblichen finanziellen
Aufwand umsetzbar wäre. Auch die Überlagerung des Parkplatzverkehrs mit der
Anfahrt zum Betriebshof des Krankenhauses und der Notaufnahme im
Einmündungsbereich zur Simonshofer Straße ist kritisch zu betrachten. Weiterhin
würde sich die schallschutztechnische Konfliktsituation mit der Wohnbebauung im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 98 erheblich verschärfen. Hier müsste
durch ein neues Lärmgutachten die Verträglichkeit geprüft werden
- Umbau des Einmündungsbereiches der Kunigundengasse in die Simonshofer Stra
ße zur Verbesserung der Sichtverhältnisse
- Lärmschutzwand bzw. –wall zur südlich angrenzenden Wohnbebauung erforderlich
- Lärm- und Abgasbelastung des Bettentraktes
Die
Variante 2 der Verwaltung (Parkdeck im Norden) entspricht bis auf die höheren
Kosten der Bewertung der Variante 3.
3.
Neubau Parkplatz Simonshofer Straße
(Grundstück am nördlichen Ortsrand)
(Variante 4 der Verwaltung bzw. Variante 6 Studie Haid)
Vorteile:
- keine zusätzliche Verkehrsbelastung der Kunigundengasse
- Reserven im Bereich westlich bzw. nördlich des Bettentraktes
- keine zusätzliche Lärm- und Abgasbelastung des Bettentraktes
Nachteile:
- Zufahrt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze auf freier Strecke
(Sondernutzungser
laubnis der Straßenverkehrsbehörde
erforderlich)
- Abbiegespur in der Kreisstraße erforderlich
- langer Fußweg zum Haupteingang, damit evtl. fehlende Akzeptanz und deshalb
Parksuchverkehr in den näher am
Krankenhaus gelegenen Wohnstraßen. Eine An
bindung über den Fußweg zum Krankenhaus
verkürzt die Strecke nur unwesentlich
und ist für Fußgänger aufgrund der zu
überwindenden Höhendifferenz unattraktiv.
b)
Schallschutztechnische Voruntersuchung der Variante 3
Anhand der von der von der Krankenhausverwaltung beantragten Variante 3 der Studie Büro Haid + Partner wurde die schallschutztechnische Verträglichkeit des geplanten Parkplatzes mit der bestehenden Wohnbebauung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen an den Anwesen Kunigundengasse 4 und Robert-Koch-Straße 9 entlang der Zufahrt zum Parkplatz eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand oder eine Wall/Wandkombination erforderlich wird.
Weiterhin wurde geprüft, ob durch die Zunahme des Verkehrs in der Kunigundengasse erhebliche Änderungen hinsichtlich der Schallimmissionssituation zu erwarten sind. Im Juli 2011 wurde vom Bauamt eine Verkehrszählung in der Kunigundengasse durchgeführt und eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von 3.134 Kfz ermittelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die stündliche Verkehrsstärke während der Tagzeit (06:00 – 22:00 Uhr) von derzeit 189 Kfz/h auf 263 Kfz/h erhöhen wird. Während der Nachtzeit (22:00 – 06:00) steigert sich die Belastung von 35 Kfz/h auf 38 Kfz/h.
Danach wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für „Allgemeines Wohngebiet“ tagsüber an allen untersuchten Gebäuden an der Kunigundengasse, Albert-Schweitzer-Straße und Robert-Koch-Straße eingehalten. Die Prognoseberechnung ergibt, dass lediglich am Anwesen Kunigundenstraße 7 eine Überschreitung des Grenzwerts um max. 1 dB(A) eintritt.
Die Nachtwerte werden bereits jetzt an den Anwesen Albert-Schweitzer-Straße 31 und Kunigundengasse 3, 5 und 7 um max. 2,2 dB(A) überschritten. Die Prognoseberechnung zeigt für die Nachtzeit eine Erhöhung der Lärmwerte um max. 0,5 dB(A) und damit eine max. Überschreitung des Grenzwertes um 2,7 dB(A).
Da an keinem der untersuchten Immissionsorte durch den zusätzlichen Fahrverkehr eine Erhöhung der Beurteilungspegel im Tag- oder Nachtzeitraum um mind. 3 dB(A) verursacht wird, sind gemäß rechtlichen Vorgaben keine Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen aus dem An- und Abfahrverkehrs der Stellplatznutzer für die Kunigundengasse erforderlich. Deshalb entspricht diese Variante den rechtlichen Notwendigkeiten und kann in die Abwägung bei der Variantenwahl voll einbezogen werden.
c)
Fazit
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass nach umfangreicher Vorprüfung nur die Variante 3 der Studie Haid mit Parkplätzen im Westen und Norden und Erschließung über die Kunigundengasse als zielführend angesehen werden kann.
Allerdings sind im Rahmen der Abwägung die Einwendungen der Anwohner zu beachten, wobei allerdings festzustellen ist, dass durch erste gutachterliche Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden können. Dazu sind aktive Lärmschutzmaßnahmen notwendig und eine Verbesserung der Einmündungssituation an der Simonshofer Straße sowie ein Ausbau der Kunigundengasse im vorhandenen Querschnitt von 6 m Fahrbahn bis zur Anbindung des Parkplatzes.
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Um die Planungen für notwendige Ersatzparkplätze bzw. zusätzliche Stellplätze zur Sicherung des Krankenhausstandortes Lauf voranbringen zu können, ist eine Entscheidung über den Standort und die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens dringend notwendig!