Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die nachfolgend aufgeführten und im
Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf eingetragenen öffentlichen Feld- und
Waldwege sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG wegen Vorliegen überwiegender
Gründe des öffentlichen Wohls ganz oder teilweise einzuziehen:
Nr. 12
Fl.Nr. 942/3 t,
961/2, 961/3 und 1075 t Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,410 km
Nr. 14
Fl.Nr. 942/3 t
Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,150 km
Nr. 15
Fl.Nr. 942/3 t,
1238 und 1239 t Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,350 km
Nr. 16
Fl.Nr. 1243
Gemarkung Lauf mit einer Länge 0,200 km
Nr. 9
Fl.Nr: 1075/3
Gemarkung Lauf auf eine Länge von 0,380 km
Nr. 13
Fl.Nr. 997/2 t
Gemarkung Lauf auf eine Länge von 0,300 km
Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ist die Absicht der Einziehung 3 Monate
vorher ortsüblich bekanntzumachen.
Durch den Bebauungsplanes Nr. 71 wurden mehrere im
Geltungsbereich gelegene öffentliche Feld- und Waldwege ganz oder teilweise
überplant und sind nicht mehr vorhanden. Wegen Vorliegen überwiegender Gründe
des öffentlichen Wohls sind diese Wege gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG ganz
oder teilweise einzuziehen.
Folgende, im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf eingetragene
öffentliche Feld- und Waldwege sind deshalb auf die ganze Länge einzuziehen:
Nr. 12
Fl.Nr. 942/3 t, 961/2, 961/3 und 1075 t Gemarkung Lauf mit
einer Länge von 0,410 km
Nr. 14
Fl.Nr. 942/3 t Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,150 km
Nr. 15
Fl.Nr. 942/3 t, 1238 und 1239 t Gemarkung Lauf mit einer
Länge von 0,350 km
Nr. 16
Fl.Nr. 1243 Gemarkung Lauf mit einer Länge 0,200 km
Folgende, im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf eingetragene
öffentliche Feld- und Waldwege sind teilweise einzuziehen:
Nr. 9
Fl.Nr: 1075/3
Gemarkung Lauf auf eine Länge von 0,380 km
Nr. 13
Fl.Nr. 997/2 t Gemarkung Lauf auf eine Länge von 0,300 km