Betreff
17. Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken (7) Änderung des Kapitels B V 3 Energieversorgung - Beteiligungsverfahren
Vorlage
FB 5/047/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 17. Änderung des Regionalplans der Industrieregion Mittelfranken (7) wird zur Kenntnis genommen.

Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken hat in der Planungsausschusssitzung am 19.03.2012 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 17. Änderung des Regionalplans (Kapitel B V 3 Energieversorgung) beschlossen.

 

In der Änderungsbegründung wird folgendes angeführt:

 

In Ergänzung der 6. Änderung (Landkreis Nürnberger Land), der 9. Änderung (Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth und Roth) der 14. Änderung (Landkreis Fürth - Bereich Roßtal), der 16. Änderung (Landkreis Nürnberger Land - Bereich Offenhausen) sowie der weiterhin im Verfahren befindlichen 15. Änderung (Landkreis Nürnberger Land) des Regionalplans sollen weitere Gebiete hinsichtlich der Möglichkeit zur Aufnahme als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Windkraft überprüft werden.

Grund für den Fortschreibungsprozess zum Thema Windkraft ist zum einen die im Hinblick auf die nationalen Klimaschutzziele erforderliche verstärkte Förderung erneuerbarer Energieformen auch innerhalb der Industrieregion Mittelfranken und zum anderen die Absicht der Region, eine dauerhafte Rechtssicherheit für alle Städte und Gemeinden sowie alle potenziellen Investoren zu gewährleisten.

 

Im Rahmen der 6. Änderung wurden nur für den Bereich des Landkreises Nürnberger Land Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. Diese Änderung ist seit dem 01.01.2006 rechtskräftig. Im Stadtgebiet von Lauf sind dabei fünf Vorbehaltsgebiete (WK 23 bis 27) dargestellt.

Mit der 15. Änderung sollten die Vorbehaltsgebiete im WK 23 bis 27 zu Vorranggebieten aufgestuft werden. Diese Aufstufung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.07.2010 einstimmig abgelehnt. Am 14.03.2011 hat der Planungsausschuss des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken beschlossen, das Verfahren zur 15. Änderung des Regionalplans (Windkraftkonzept für den Landkreis Nürnberger Land) bis zur Erstellung des Windkraftkonzeptes für die übrigen Landkreise und Städte auszusetzen. Die Änderungsbegründung zur 17. Änderung führt hierzu an:

 

Über die 15. Änderung des Regionalplans wurde seitens des Planungsausschusses der Industrieregion Mittelfranken noch nicht abschließend Beschluss gefasst - dies wird im Rahmen der aktuell laufenden Gesamtüberprüfung der Planungsregion in Bezug auf das Thema "Windkraft" erfolgen. Die vorliegende 17. Änderung des Regionalplans beinhaltet somit keine Aussagen bezüglich der im Verfahren der 15. Änderung befindlichen Gebiete WK 23, WK 24, WK 25, WK 26, WK 27, WK 31, WK 32, WK 33, WK 34 und WK 35.

 

Außer der Ergänzung bzw. Änderung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten (außerhalb des Landkreises Nürnberger Land) beinhaltet die 17. Änderung des Kapitels B V 3 lediglich noch einige redaktionelle Änderungen, die auch bereits in der 15. Änderung vorgesehen waren.

 

Da durch die 17. Änderung das Gebiet des Landkreises Nürnberger Land nicht betroffen ist und damit Belange der Stadt Lauf a.d.Pegnitz nicht berührt werden, empfiehlt die Verwaltung, die 17. Änderung zur Kenntnis zu nehmen und keine Einwände zu erheben.