Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 17. Änderung des Regionalplans der Industrieregion Mittelfranken (7) wird zur Kenntnis genommen.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Der Planungsverband
Industrieregion Mittelfranken hat in der Planungsausschusssitzung am 19.03.2012
die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 17. Änderung des Regionalplans
(Kapitel B V 3 Energieversorgung) beschlossen.
In der
Änderungsbegründung wird folgendes angeführt:
In Ergänzung der 6. Änderung (Landkreis
Nürnberger Land), der 9. Änderung (Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth und
Roth) der 14. Änderung (Landkreis Fürth - Bereich Roßtal), der 16. Änderung
(Landkreis Nürnberger Land - Bereich Offenhausen) sowie der weiterhin im
Verfahren befindlichen 15. Änderung (Landkreis Nürnberger Land) des
Regionalplans sollen weitere Gebiete hinsichtlich der Möglichkeit zur Aufnahme
als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Windkraft überprüft werden.
Grund für den Fortschreibungsprozess zum
Thema Windkraft ist zum einen die im Hinblick auf die nationalen
Klimaschutzziele erforderliche verstärkte Förderung erneuerbarer Energieformen
auch innerhalb der Industrieregion Mittelfranken und zum anderen die Absicht
der Region, eine dauerhafte Rechtssicherheit für alle Städte und Gemeinden
sowie alle potenziellen Investoren zu gewährleisten.
Im Rahmen der 6.
Änderung wurden nur für den Bereich des Landkreises Nürnberger Land Vorrang-
bzw. Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. Diese Änderung ist
seit dem 01.01.2006 rechtskräftig. Im Stadtgebiet von Lauf sind dabei fünf
Vorbehaltsgebiete (WK 23 bis 27) dargestellt.
Mit der 15.
Änderung sollten die Vorbehaltsgebiete im WK 23 bis 27 zu Vorranggebieten aufgestuft
werden. Diese Aufstufung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.07.2010
einstimmig abgelehnt. Am 14.03.2011 hat der Planungsausschuss des
Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken beschlossen, das Verfahren zur
15. Änderung des Regionalplans (Windkraftkonzept für den Landkreis Nürnberger
Land) bis zur Erstellung des Windkraftkonzeptes für die übrigen Landkreise und
Städte auszusetzen. Die Änderungsbegründung zur 17. Änderung führt hierzu an:
Über die 15. Änderung des Regionalplans
wurde seitens des Planungsausschusses der Industrieregion Mittelfranken noch
nicht abschließend Beschluss gefasst - dies wird im Rahmen der aktuell
laufenden Gesamtüberprüfung der Planungsregion in Bezug auf das Thema
"Windkraft" erfolgen. Die vorliegende 17. Änderung des Regionalplans
beinhaltet somit keine Aussagen bezüglich der im Verfahren der 15. Änderung
befindlichen Gebiete WK 23, WK 24, WK 25, WK 26, WK 27, WK 31, WK 32, WK 33, WK
34 und WK 35.
Außer der Ergänzung
bzw. Änderung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten (außerhalb des Landkreises
Nürnberger Land) beinhaltet die 17. Änderung des Kapitels B V 3 lediglich noch
einige redaktionelle Änderungen, die auch bereits in der 15. Änderung
vorgesehen waren.
Da durch die 17. Änderung das Gebiet des Landkreises Nürnberger Land nicht betroffen ist und damit Belange der Stadt Lauf a.d.Pegnitz nicht berührt werden, empfiehlt die Verwaltung, die 17. Änderung zur Kenntnis zu nehmen und keine Einwände zu erheben.