Beschlussvorschlag:
Der Kultur - und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Der Stadtrat beschließt
der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz für den Ersatzneubau des Gemeindehauses an der Christuskirche einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachgewiesenen, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 141.100,00 €, zu gewähren und den bisher bereits genehmigten Investitionszuschuss von 125.000,00 € um 19.100,00 aufzustocken.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder einem der nächsten Haushaltsjahre unter der HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Die Evang.-Luth.
Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz bittet aktuell mit Schreiben vom
Das Bauprojekt ist inzwischen auf dem vorhandenen Grundstück „Ecke Christian-Schwab-Straße / Martin-Luther-Straße“ schräg versetzt zur Christuskirche entstanden, die Arbeit im Gemeindehaus wurde aufgenommen und wird sehr gut angenommen. Die veranschlagten Kosten betragen statt der kalkulierten 1.250.000,00 € nun doch 1.441.000,00 € und liegen damit nun auch wieder in der bereits damals vor einer Kostenminimierung ermittelten Gesamtgröße.
Die Kostenerhöhung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Zum Einen liegen die Ausschreibungskosten höher als geplant und es sind Kosten für ein zusätzliches, zunächst nicht vorgesehenes aber notwendiges Außenlager entstanden, zum Anderen wurden die Energiesparmaßnahmen mit einem höheren Standard ausgeführt. So wurden Grundplatte und Decke stärker gedämmt und eine Lüftung eingebaut. Geringfügig sind auch noch zusätzliche Einrichtungsgegenstände wie Einbauschränke zur besseren Raumnutzung dazugekommen
Die Finanzierung dieser und der weiteren baulichen Maßnahmen in der Kirchengemeinde (Gemeindezentrum Kotzenhof usw.) belasten die wirtschaftlichen Möglichkeiten sehr und können auch mit zusätzlichen Spenden, die schon eingegangen sind, alleine nicht mehr aufgefangen werden.
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz bittet deshalb, auch für die Mehrkosten von 191.000,00 € einen Investitionszuschuss von 10 % zu gewähren.
Der Stadtrat hatte in seiner
Sitzung am
Die Verwaltung schlägt vor, auch für die nun feststehende Kostenmehrung einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 v. H. der nachgewiesenen, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 19.100,00 €, zu gewähren und den Investitionszuschuss damit auf insgesamt 144.100,00 € für die Neubaumaßnahme aufzustocken.
Die Mittel sind in diesem Haushalt durch Nachtrag oder im Haushalt 2013 unter HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.