Betreff
Antrag des Segelflug Club Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss für die Neuanlage einer Anrollstrecke am Flugfeld
Vorlage
FB 1/062/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem Segelflug Club Lauf e.V. für die geplanten Neuanlage einer Anrollstrecke am Flugfeld einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 500,00 €, zu gewähren

 

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der Segelflug Club Lauf e.V. bittet mit Schreiben vom 06.06.2012 um einen Investitionszuschuss für die geplante Neuanlage einer Anrollstrecke am Flugfeld.

 

Auf der Mitgliederversammlung am 30.03. wurde grundsätzlich beschlossen, die geteerte Startbahn an der Ostschwelle aus Sicherheitsgründen um eine Anrollstrecke von 30 Metern zu verlängern. Mit dieser Anrollstrecke kann die Motormaschine künftig die gesamte Bahnlänge von 450 Meter beim F-Schlepp zum Start nutzen, da nun das Segelflugzeug beim Start am Ende der Anrollstrecke stehen wird.

Zur Realisierung sind folgende Investitionen kalkuliert: ca. 2.000,00 € für die Verdichtung des Bodens durch ein Bauunternehmen und ca. 1.500,00 € für Verbundsteine. Um die Gesamtkosten in einen vertretbaren Rahmen zu halten, werden mindestens 150 Stunden an Eigenleistung erbracht werden. Der Segelflug Club Lauf e.V. bittet um einen Zuschuss der Kosten in Höhe von veranschlagten 5.000,00 €.

 

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

veranschlagt:                                                                                                              3.500,00 €

Eigenleistung:                                                                                                              1.500,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     5.000,00

 

Die Verwaltung schlägt vor, die durchgeführten Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 500,00 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.