Betreff
Umgestaltung der Fußgängerunterführung Bahnhof Lauf rechts, Vorstellung der Planung (Sachvortrag)
Vorlage
FB 5/046/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.        Dem vorgestellten Konzept der beiden Entwurfsverfasser Merkl und März und von der Fachjury empfohlenen Umgestaltung der Bahnhofsunterführung am Bahnhof Lauf rechts wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept im Frühjahr 2013 umzusetzen und die dazu erforderlichen Einzelaufträge zu vergeben.

 

Optional:

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich eine Öffnung/Aufweitung des Tunnels auf der Südseite umzusetzen und die entsprechend benötigten Zusatzmittel in den Haushalt einzustellen.

 

Die Fußgängerunterführung am Bahnhof Lauf rechts ist eine wichtige und stark frequentierte Fußgängerverbindung zwischen dem Zentrum und den nördlich gelegenen Gebieten zwischen der Rudolfshofer und der Simonshofer Straße.

 

Die 1973 gebaute Unterführung befindet sich mittlerweile in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand und soll daher saniert werden. Im Haushalt 2012 wurden hierzu 150.000 € eingeplant.

 

Zur Umgestaltung standen vier Gestaltungsvorschlage zur Wahl. Laut Ausschreibung sollten die Entwürfe Vorschläge zur Gestaltung und Nutzung der Wände, zur Erneuerung des Bodenbelags und zur Graffiti-Problematik beinhalten.

 

Zur Entscheidungsfindung wurde ein Auswahlgremium gegründet. Dem Gremium gehörten Vertreter der Fraktionen, der ISEK-Gruppe Rot (Verkehr), der Verwaltung sowie der 3. Bürgermeister Schweikert an.

 

Die Fachjury tagte insgesamt zweimal und entschied sich schließlich einhellig für die Umsetzung des Entwurfs, der in der Sitzung vorgestellt wird. Dieser Entwurf ist eine Kombination der eingereichten Wettbewerbsentwürfe der Fa. Merkl GmbH und der Agentur März.Er berücksichtigt auch die Vorgaben in Bezug auf den zu erwartenden Unterhaltsaufwand und die Kosten für die eigentliche Umgestaltung bewegen sich nach einer ersten Kostenermittlung im Kostenrahmen. Aktuelle Zahlen werden hierzu in der Sitzung mitgeteilt.

 

Die Neugestaltung des Bahnhoftunnels zwischen Rathaus und Bahnhof ist das erste Projekt der ISEK-Maßnahmenliste für das Gebiet Lauf-Mitte, das konkret vor Realisierung steht.

 

Im Zusammenhang mit der optischen Aufwertung der Unterführung wäre auch eine Neu-gestaltung des Treppenaufgangs zum Bahnsteig Richtung Hersbruck wünschenswert. Hierzu wurde bereits bei der zuständigen DB Station & Service AG angefragt, ob seitens der Bahn Interesse besteht, am Treppenaufgang eine Verbesserung vorzunehmen. Dazu liegt der Stadt Lauf noch keine abschließende Stellungnahme vor.

 

Darüberhinaus soll auf Wunsch der Fachjury geprüft werden, ob der Tunnel auf der Innenstadtseite zur Poststraße hin aufgeweitet werden kann. Durch eine Aufweitung würde sich die Sichtbeziehung zwischen den aus dem Durchgang kommenden Fußgängern und dem Kfz-Fahrer auf der Straße am Tunnelausgang verbessern.

 

Hierzu wurden im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung verschiedene Varianten geprüft. Die Variante 3 ist dabei die einzige, die zu einer sinnvollen Verbesserung der Sichtbeziehung führen würde. Hierzu müsste der bestehende 3 m breite Tunnel auf einer Länge von ca. 3 m abgebrochen und durch ein neues ca. 5,50 m breites Bauteil ersetzt werden. Beim Abbruch wird die westliche Tunnelwand als Sicherung zum Treppenaufgang hin erhalten und provisorisch abgestützt. Im Unterschied zu Variante 2 wird die nach Osten weiterführende Stützwand mit Böschung soweit zurückgebaut, dass in der neuen Tunnelwand zusätzlich noch eine Öffnung (Fenster) ausgespart werden kann. Stützwand und Böschung sind hierbei bis auf eine Höhe von mind. 0,70 m über dem Straßenniveau abzutragen. Zum Abfangen der Böschung wird eine zusätzliche Stützkonstruktion an der neuen Tunnelwand aufgestellt.

 

Nach einer überschlägigen Schätzung eines Statikbüros betragen die Baukosten für die Aufweitung ca. 76.000 € einschl. Nebenkosten. In diesem Betrag sind allerdings noch keine Ablösebeiträge enthalten. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die Aufweitung der Unterführung wieder in das Eigentum der DB Netz AG bzw. der DB Station & Service AG übergehen wird und dass eventuelle Mehraufwendungen bei der Unterhaltung durch die Stadt abgelöst werden müssen. Durch eine Aufweitung würde sich die Sicht unmittelbar am Tunnelausgang auf etwa 12 m verdoppeln.

 

Maßgeblich für eine Gefährdung des Fußgängers ist die Abgrenzung zwischen Gehstreifen und Fahrbahn kurz bevor ein Fußgänger die Fahrbahn betreten würde. Für den Kraftfahrer ist ein Fußgänger an dieser Stelle jedoch bereits am Beginn der Poststraße an der Einmündung zur Bahnhofstraße aus über 40 m Entfernung zu sehen. Die erforderliche Haltesicht, d.h. der zu überblickende Weg, beträgt bei der zulässigen Geschwindigkeit in der Poststraße von 20 km/h lediglich 10 m.