Betreff
Antrag der Schwimmgemeinschaft Lauf auf einen Investitionszuschuss für die Neuanschaffungen einer Holzhütte (zur Materialaufbewahrung)
Vorlage
FB 1/061/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Schwimmgemeinschaft Lauf für die geplanten Neuanschaffungen einer Holzhütte als Materiallager im Freibad einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 300,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.  

 

Die Schwimmgemeinschaft Lauf bittet mit Schreiben vom 05.06.2012 um einen Investitionszuschuss für die geplanten Neuanschaffungen einer Holzhütte als Materiallager im Freibad.

Bereits vor vielen Jahren wurde durch die Schwimmgemeinschaft Lauf im Freibad eine Holzhütte aufgestellt und unterhalten. Darin werden die zur Durchführung von Schwimmunterricht oder Wettkämpfen benötigten Materialien aufbewahrt und über den Winter eingelagert. Die alte Hütte ist inzwischen durchgemorscht und für die Gesamtmenge des vorhandenen Materials zu klein. Neben der Anschaffung und dem Setzen eines Fundaments wird der Aufbau mit Eigenleistung erbracht, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Die Anschaffungskosten betragen 1.999,00 € für die Hütte (3,8 m x 3,0 m) und geschätzt 1.000,00 € für das Fundament. Die Eigenleistung für den Aufbau wurde nicht beziffert.

Die neue Hütte wird benötigt, um auch weiterhin den Schwimmunterricht für die Kinder mit dem benötigten Material durchführen zu können und eine übersichtliche und wetterunabhängige Unterbringung sicher zu stellen.

 

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

Kaufpreis Holzhütte:                                                                                                   1.999,00 €

Fundament:                                                                                                                1.000,00 €

Eigenleistung:                                                                                                                    0,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     2.999,00

 

Die Verwaltung schlägt vor, die durchgeführten Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 300,00 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.