Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz stimmt der Abberufung des Stadtratsmitgliedes Herrn Michael Spannring von seinem Ehrenamt als Mitglied des Stadtrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu.
Herr Stadtrat Michael Spannring hat mit Antrag vom
Er teilt mit, dass er aus persönlichen, familiären und gesundheitlichen Gründen sein Mandat nicht mehr ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Er bittet das Stadtratsgremium um Anerkennung der genannten Gründe und um Zustimmung zu seinem Antrag.
Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern können Ehrenämter nur aus wichtigem Grund abgelehnt oder niedergelegt werden.
Aus Satz 3 der Vorschrift ergibt sich, dass als wichtiger Grund insbesondere anzuerkennen ist, wenn der zum Ehrenamt Verpflichtete seine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann.
Nach Art. 19 Abs. 2 GO kann der Stadtrat eine ehrenamtlich tätige Person von der Stelle, für die sie berufen wurde, abberufen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Herr Stadtrat Spannring hat in seinem Antrag nachvollziehbar mitgeteilt, dass für seine Entbindung aus dem Ehrenamt ein wichtiger Grund vorliegt.
Seitens der Verwaltung ergeht deshalb folgender