Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

1.         Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Den in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Den in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.      Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.07.2021 wird festgestellt.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 9. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.

 

5.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 „Sondergebiet Kunigundenberg“ in der Fassung vom 29.07.2021 wird gebilligt.

 

6.      Der Bebauungsplan Nr. 111 „Sondergebiet Kunigundenberg“ in der Fassung vom 29.07.2021 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der § 2 Abs.1, §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3766), die durch Artikel 2 des Gesetzes  vom 14. Juni 2021 (BGBl. I.S. 1802) geändert worden ist, des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August.2007 (GVBl. S.588, BayRS 2132-1-B), die  zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist und des Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende

 

Satzung

 

für den Bebauungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Nr. 111

„Sondergebiet Kunigundenberg“

 

 

§ 1

 

(1)       Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 gilt der vom Büro TB Markert, Nürnberg ausgearbeitete Plan vom 29.07.2021, der mit dem Textteil und der Begründung den Bebauungsplan bildet.

 

(2)       Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

 

§ 2

 

Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs.3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche dem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.

7.      Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.