Beschluss
Der Stadtrat beschließt:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung
sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der
Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die
Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9, 10 und
13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayer.
Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl.
S. 588, BayRS 2132-1-B), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember
2020 (GVBl. S. 663) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des
Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende
Satzung
zur
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 94 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für das
Baugebiet
“Südlich
der Bleichgasse"
§
1
(1) Der Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt
Lauf a.d. Pegnitz für das Baugebiet "Südlich der Bleichgasse" vom
23.09.2009 wird aufgehoben.
(2) Die Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft.
Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufhebungsplan des Bebauungsplans Nr. 94 ortsüblich bekannt zu machen.