Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB 9 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.     Die privaten Stellungnahmen sowie die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungsvorschläge/Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 16.06.2020 mit integriertem Landschaftsplan wird beschlussmäßig gebilligt.

4.   Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.



Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB 9 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.     Die privaten Stellungnahmen sowie die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungsvorschläge/Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 16.06.2020 mit integriertem Landschaftsplan wird beschlussmäßig gebilligt.

4.   Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.