Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB 9 Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden.
2.
Die privaten Stellungnahmen sowie die bei der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die
Abwägungsvorschläge/Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans
in der Fassung vom 16.06.2020 mit integriertem Landschaftsplan wird
beschlussmäßig gebilligt.
4. Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB 9 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die privaten Stellungnahmen sowie die bei der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die
Abwägungsvorschläge/Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans
in der Fassung vom 16.06.2020 mit integriertem Landschaftsplan wird
beschlussmäßig gebilligt.
4.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.