Herr Stadtrat Felßner betritt während der Beratung den Sitzungssaal.

 

Frau Nürnberger erläutert ausführlich die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Danach kommt es zu einigen Wortmeldungen.

 

Herr Stadtrat Keller bezieht sich auf die geplante Änderung 8-2 Östlich der Simonshofer Straße. Er macht den Vorschlag den Eigentümer evtl. einen Grundstückstausch vorzuschlagen, um doch noch Wohnflächen generieren zu können.

 

Frau Nürnberger sagt dies zu.

 

Herr Stadtrat Schweikert fragt nach, falls es doch noch zu einer Einigung mit den Eigentümern käme, ob die Möglichkeit besteht, das noch in dieses Verfahren mitaufzunehmen.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass man dann aufpassen müsse, dass sich das Verfahren dadurch nicht verzögert.

 

Frau Stadträtin Kneißl bezieht sich auf die Fläche FlNr. 377/4 der Gemarkung Schönberg. Sie ist der Meinung, dass diese Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen werden sollte, da dort schon bereits Gebäude stehen.

 

Frau Nürnberger erklärt, dass bestehende Gebäude kein Maßstab für die weitere Entwicklung seien. Es sei eben nicht möglich jedes Grundstück zu entwickeln. Gerade bei diesem Flurstück sei auch die Lage aufgrund des Höhenunterschiedes nicht optimal.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB 9 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.     Die privaten Stellungnahmen sowie die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungsvorschläge/Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 16.06.2020 mit integriertem Landschaftsplan wird beschlussmäßig gebilligt.

4.   Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.