Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Im Ortsteil Nuschelberg wird für einen
Bereich am südlichen Ortsrand östlich der Nuschelberger Hauptstraße eine
Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.
2. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für die Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem Plan vom 23.07.2019.
3. Die Einbeziehungssatzung erhält die Bezeichnung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
5. Der Flächennutzungsplan soll im Zuge des nächsten Änderungsverfahrens angepasst werden.