Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Die Abwägungs-
und Beschlussvorschläge des Büros TEAM 4, Bauernschmitt- Enders- Wehner,
Nürnberg sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet Dehnberg West“ in der
Fassung vom 18.09.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1
Abs.3, 2 Abs.1, 2a, 9, 9a, 10, 10a, 13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art.
81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.2007 in Verbindung mit § 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796)
folgende
Satzung
für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Nr. 107
„Gewerbegebiet
Dehnberg West“
§ 1
(1) Für den
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 gilt der vom Büro
TEAM 4, Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg ausgearbeitete Plan vom
18.09.2018, der mit dem Textteil, der Begründung und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan den Bebauungsplan bildet.
(2) Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser
Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs.3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche
dem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.
3. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.