Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.      Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Büros TEAM 4, Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

 

2.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet Dehnberg West“ in der Fassung vom 18.09.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs.3, 2 Abs.1, 2a, 9, 9a, 10, 10a, 13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.2007 in Verbindung mit § 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

 

 

 

Satzung

 

für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Nr. 107

„Gewerbegebiet Dehnberg West“

 

§ 1

 

(1)     Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 gilt der vom Büro TEAM 4, Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg ausgearbeitete Plan vom 18.09.2018, der mit dem Textteil, der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan den Bebauungsplan bildet.

 

(2)     Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

 

§ 2

 

Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs.3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche dem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.

3. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu   machen.