Frau Nürnberger weist daraufhin, dass unter § 3 noch folgender Satz ergänzt wurde:

„Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06. Dezember 2016 außer Kraft.“

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.         Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt die als Anlage beigefügte Fassung der Satzung
über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung).

2.         Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.