Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt die
als Anlage beigefügte Fassung der Satzung
über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung).
2. Die Satzung ist Bestandteil des
Beschlusses.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Abstandsflächensatzung
Anlage 2: Lageplan zur Abstandsflächensatzung
Anlage 3: Begründung zur Abstandsflächensatzung
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.11.2016 den Erlass einer Satzung über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung) beschlossen. Die Satzung wurde am 09.12.2016 bekannt gegeben und ist am 10.12.2016 in Kraft getreten.
Als Grundlage für den Erlass wurden Art. 6 Abs. 7 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern genannt. Hierzu ist eine Richtigstellung erforderlich.
Die Rechtsgrundlage für den Erlass der Abstandsflächensatzung mit den enthaltenen Festsetzungen ist korrekterweise Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
Deshalb muss die Satzung unter Angabe der richtigen Rechtsgrundlage neu erlassen werden. Sowohl die Bayerische Bauordnung als auch die Gemeindeordnung wurden per Gesetz zwischenzeitlich geändert. Im beiliegenden Entwurf der Neufassung wurde die Grundlage für die Satzung entsprechend modifiziert. Der weitere Satzungstext bleibt unverändert.