Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden.
2.
Zu den bei der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt, dass keine
Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, die eine Änderung oder
Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erfordern.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz „Sondergebiet Röthenbacher Straße 26“ vom 17.04.2018 wird hiermit
als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13,13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n
g
für den Bebauungsplan Nr. 106 der
Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Sondergebiet Röthenbacher Straße 26“
§ 1
(1) Für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 106 gilt der vom Planungsbüro Vogelsang
Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete
Plan vom 17.04.2018.
(2) Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.