Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschießt:

 

1.   Für Teilflächen der Grundstücke FlNr. 158, 161 und 162 Gem. Dehnberg wird das Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 6. Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Fläche für Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Fläche“ eingeleitet.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Plan vom 12.12.2017.

3.   Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.