Beschluss:
Der Stadtrat beschießt:
1.
Für
Teilflächen der Grundstücke FlNr. 158, 161 und 162 Gem. Dehnberg wird das
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 6. Änderung des derzeit
rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Fläche für Landwirtschaft“ in
„Gewerbliche Fläche“ eingeleitet.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
ergibt sich aus dem Plan vom 12.12.2017.
3.
Der
Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.