Nach der Ausführung von Frau Nürnberger bittet Herr Stadtrat Grand darum, z. B. ein Modell an fertigen zu lassen in dem die Einfügung der Gebäude in die Umgebung besser veranschaulicht wird.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass dies grundsätzlich möglich sei und man könne dies als Hinweis in den Beschluss mitaufnehmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   Für Teilflächen der Grundstücke FlNr. 158, 161 und 162 Gem. Dehnberg wird das Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 6. Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Fläche für Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Fläche“ eingeleitet.

 

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Plan vom 12.12.2017.

 

3.   Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.      Für Teilflächen der Grundstücke FlNr. 158, 161 und 162 Gem. Dehnberg wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 und § 12 BauGB aufgestellt.

 

2.      Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergibt sich aus dem Plan vom 12.12.2017.

 

3.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird als eingeschränktes Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt.

 

4.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 107 und die Bezeichnung „Gewerbegebiet Dehnberg West“.

 

5.      Der Einleitungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.      Außerdem ist ein Durchführungsvertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz auszuarbeiten.

 

7.      Die Lage des Vorhabens im Gelände und die Sichtbeziehung zum Ort soll z. B. anhand eines Modells besser veranschaulicht werden.