Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5

Herr Brübach informiert ausführlich über den aktuellen Sachstand der Geschwindigkeitsüberwachung.

 

Es kommt zu zahlreichen Wortmeldungen, in denen sich die Mehrheit des Gremiums für eine Weiterführung der Geschwindigkeitsüberwachung ausspricht. Seitens der Bevölkerung wird die Geschwindigkeitsüberwachung offensichtlich akzeptiert und gewünscht. Dieser Rückschluss ergibt sich aus der geringen Zahl an Beschwerden. Auch in den Bürgerversammlungen war das zu schnelle Fahren der Verkehrsteilnehmer kein Thema mehr. Man sieht die Geschwindigkeitsüberwachung auch als einen erzieherischen Effekt. Gerade im Umfeld von Schulen und Kindergärten erachtet man es als wichtig, die Überwachung noch weiterzuführen.

 

Herren Stadträte Meyer, Horlamus und Herrmann sprechen sich gegen die Weiterführung aus, da sich aus den Messungen ergeben hat, dass in Lauf nicht wirklich „gerast“ wird.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.     Die Überwachung des fließenden Verkehrs – Geschwindigkeitsüberwachung – wird weiterhin im bisherigen Rahmen durchgeführt.

 

2.     Der Zweckvereinbarung mit der Stadt Hersbruck zur Übernahme der verwaltungstechnischen Abwicklung der Verfahren im fließenden Verkehr – Geschwindigkeitsüberwachung –  ab 01.01.2018 wird zugestimmt. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.