Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.

2.       Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 10.10.2017.

3.       Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Grünfläche für Freizeitgärten“ festgesetzt.

4.       Der Tekturplan erhält die Bezeichnung Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“.

5.       Der Tekturplan wird im vereinfachten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt.

6.       Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.