Beschluss:
Der Bau-,
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ wird durch einen
Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.
2. Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom
10.10.2017.
3. Der
Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Grünfläche für Freizeitgärten“
festgesetzt.
4. Der
Tekturplan erhält die Bezeichnung Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99
„Freizeitgärten am Seespitzweg“.
5. Der
Tekturplan wird im vereinfachten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB
aufgestellt.
6. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.