Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.      Es wird festgestellt, dass bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von:

- Regierung von Mittelfranken
- Planungsverband Region Nürnberg/Regionsbeauftragter der Region Nürnberg (7)
- Landratsamt Nürnberg Land- Kreisbaumeisterin
- Landratsamt Nürnberg Land- Naturschutz

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
- Staatliches Bauamt Nürnberg; Hochbau/Straßenbau
- Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Vodafon Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg

- IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Amt für Digitalisierung,Breitband und Vermessung Nürnberg
- StWL Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz
- Stadt Hersbruck

- Markt Schnaittach

- Gemeinde Leinburg
- Gemeinde Rückersdorf

- Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz
- Gemeinde Neunkirchen a. S.
- Markt Eckental
- GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH
- Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
- Handwerkskammer für Mittelfranken
- Gemeinde Ottensoos
- Markt Heroldsberg
- Bund Naturschutz OG Lauf,
- Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. – Ortsverband Lauf

3.      Zu den bei der Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:

Landratsamt Nürnberger Land:
Immissionsschutz:

Ein Schallschutzgutachten wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt und ist im Bebauungsplanverfahren Bestandteil zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Wasser- und Bodenschutz:
Die Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Die N-ERGIE AG wird im weiteren Verfahren beteiligt.

 

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg:
Ein Gutachten zur Versickerungsleistung des Bodens wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt und ist im Bebauungsplanverfahren Bestandteil zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Vorgaben wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.


Altlasten:
Die Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege:
Die Vorgaben wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Einzelhandelsverband Lauf:
Die max. Verkaufsfläche ist im Bebauungsplan mit 1.100 m² festgesetzt.

 

Main-Donau-Netzgesellschaft, Nürnberg:
Die entsprechenden Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die N-ERGIE wird im weiteren Verfahren beteiligt.

 

Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel:
Die entsprechenden Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

4.      Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 27.07.2017 (Anlage 2) wird beschlussmäßig gebilligt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.