Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.              Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB insgesamt 7 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
Die vorgebrachten Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.
Auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Äußerungen wird Bezug genommen. Die Stellungnahme ist Bestandteil des Beschlusses und dem Beschluss als Anlage beigefügt.

2.              Zu den bei der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB  vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:

Keine Einwendungen oder Äußerungen vorgebracht wurden von

Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
Landratsamt Nürnberger Land
Städt. Werke Lauf GmbH
Gasversorgung Lauf GmbH
Deutsche Telekom Technik GmbH
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
Polizeiinspektion Lauf
Vermessungsamt Nürnberg
Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q – Bauleitplanung, München
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg wird festgestellt:
Die fachlichen Informationen und Hinweise werden in die Begründung eigearbeitet.

Zu den Äußerungen des Herrn Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck wird festgestellt:
Die allgemeinen Hinweise vom 20.05.2015 zu Feuerwehreinsatz, Löschwasserversorgung und Zugänglichkeit für die Feuerwehr werden bei der Planung berücksichtigt.

3.              Folgende weitere Festsetzung wird im Bebauungsplan ergänzt:
„8. Bei den Gebäuden mit Satteldach 18°-22° sind Dacherker oder Dacheinschnitte (Loggien) nicht zulässig.“
Folgende Festsetzung wird im Bebauungsplan geändert:
Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8 statt 0,6.

4.              Alle nicht unter den Punkten 1 bis 3 angeführten Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.

5.              Der Entwurf des Tekturplanes Nr. 7 zum Bebauungsplan Nr. 44 "Am Steinbruch" in der Fassung der letzten Änderung vom 11.07.2017 wird beschlussmäßig gebilligt.

6.              Im weiteren Verfahrensablauf sind die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (siehe Punkt 3) abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.