Herr Stadtrat Auernheimer und Frau Stadträtin Vogel kommen in den Sitzungssaal.
Beschluss:
1. Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 28. Oktober 2016 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
Abstimmung: Ja:
14 Nein: 0
2. Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Die Jahresrechnungen 2015 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Peg.
Solleinnahmen/Sollausgaben 66.720.447,09 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 643. 686,43 Euro
c) J.F. Barth’sche Sitftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 353,57 Euro
Der Jahresabschluss 2015 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung
St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2015 14.693.430,86 Euro
b) Summe der GuV-Rechnung 2015
Erträge 4.749.059,21 Euro
Aufwendungen 5.014.994,97 Euro
c) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2015
(zugleich Bilanzverlust zum 31.12.2015) 265.935,76 Euro.“
Abstimmung: Ja:
14 Nein: 0
3. Der Verwaltungs-, Finanz und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2015 der Stadt Lauf a.d.Peg, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung und für den festgestellten Jahresabschluss 2015 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“
Abstimmung: Ja:
13 Nein: 0
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziff. 3) hat der Erste Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).