Beratung und empfehl ende Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die Erteilung der Entlastung
In der Zeit vom 11.04. bis 28.10.2016 wurden die Jahresrechnungen 2015 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates gemäß Art. 103 GO geprüft.
Ebenso wurde der Jahresabschluss 2015 der Altenheime der Spitalstiftung (Hermann-Keßler-Stift) mit in die Prüfung einbezogen.
Die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2015 waren in der Stadtratssitzung am 27.10.2016, und der Jahresabschluss 2015 in der Stadtratssitzung am 30.06.2016 bekannt gegeben worden. Die Niederschrift über die Prüfung vom 28.10.2016 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen sind als Anlage beigefügt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses
vom 28. Oktober 2016 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Die Jahresrechnungen 2015 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3
GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Peg.
Solleinnahmen/Sollausgaben 66.720.447,09 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 643. 686,43 Euro
c) J.F. Barth’sche Sitftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 353,57 Euro
Der Jahresabschluss 2015 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung
St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2015 14.693.430,86 Euro
b) Summe der GuV-Rechnung 2015
Erträge 4.749.059,21 Euro
Aufwendungen 5.014.994,97 Euro
c) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2015
(zugleich Bilanzverlust zum 31.12.2015) 265.935,76 Euro.“
3. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2015 der Stadt Lauf a.d.Peg, der Glockengie-
ßer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung und für den festgestell-
ten Jahresabschluss 2015 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St
Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziff. 3) hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).
Sachverhalt