Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht
wurden.
2.
Es wird festgestellt, dass bei der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände
vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Landratsamt Nürnberger Land, Lauf
Städt. Werke Lauf GmbH
GVL Gasversorgung Lauf GmbH
Deutsche Telekom Technik GmbH
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
Polizeiinspektion Lauf
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg, Außenstelle
Hersbruck
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Nürnberg
Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg
Gemeinde Neunkirchen am Sand
Gemeinde Ottensoos
Gemeinde Leinburg
Gemeinde Rückersdorf
Markt Schnaittach
Markt Heroldsberg
Markt Eckental
Stadt Hersbruck
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
Bund der Selbständigen-Gewerbeverband Bayern e.V. Ortsverband Lauf
3.
Der Tekturplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 63
"Östliche Hersbrucker Straße" in der Fassung der letzten Änderung vom
17.01.2017 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I
S. 1722) geändert worden ist, und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung
mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Tekturplan Nr. 4 zum
Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„“Östliche Hersbrucker Straße“
§ 1
(1) Für den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 63
gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom
31.05.2016 in der Fassung der letzten Änderung vom 17.01.2017, der zu- sammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Plan vom
17.01.2017.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
- Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.