Sitzung: 28.07.2016 StR/007/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0
Vorlage: FB 5/051/2016
Beschluss:
Die Darstellung der Teilfläche im nordöstlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 51 der Gemarkung Neunhof wird von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert.