Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Stadt Lauf a.d.Peg. bestätigt die Beschlussfassung zum Neuerlass der Satzung für die Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard zu Lauf a.d. Pegnitz vom 29.10.2015. Die Anlage zu § 3 der Satzung wird dagegen neu gefasst (Stand 31.12.2015) und ist als Bestandteil der Satzung dieser beizufügen.

Sie ist gleichzeitig Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift beizufügen.