Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0

Herr Taubmann verweist auf die Beratung und Empfehlung im Kultur- und Sportausschuss und gibt noch eine kurze Erklärung.

 

Herr 3. Bürgermeister Lang spricht sich dafür aus, den Beschluss wie folgt abzuändern, um dem Verein Planungssicherheit zu geben:

„Die erforderlichen Mittel sind unter der HHSt 1.5500.9880 nach Absprache mit dem Verein und entsprechend dem städtischen Haushalt in einen der nächsten Haushalte zur Verfügung zu stellen“. Ob man überhaupt zu einer Lösung kommen kann, muss offen gelassen werden.

 

Herr Stadtrat Mayer sagt, dass mit einer Beschlussfassung weder dem Verein noch der Stadt geholfen ist. Mit 10 % Zuschuss kann der Verein den geplanten Neubau nicht stemmen. Die zukünftige Nutzung wird zu 80 % nicht sportlicher Natur sein, sondern es wird eine Begegnungsstätte für die Bullacher Bürgerinnen und Bürger werden. Er würde den Beschluss gerne dahingehend ergänzen, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit dem Verein nach einer pragmatischen Lösung zu suchen.

 

Herr Ortssprecher Ott findet den Vorschlag sehr gut und bittet darum, dies so zu beschließen.

 

Vorsitzender unterstützt die Anregung, ein tragfähiges Modell zu erarbeiten.

 

Frau Stadträtin Vogel begrüßt den Vorschlag von Herrn Stadtrat Mayer, da sich der Verein für das Gemeinwohl in Bullach sehr stark engagiert.

 

Herr Stadtrat Kern ist verwundert, im Verwaltungshaushalt über das Sparen zu reden und hinterher andere Beschlüsse ins Auge zu nehmen.

 

Herr Stadtrat Felßner möchte eine ehrliche klare Aussage treffen, dass in Zukunft Projekte mit 10 % gefördert werden, aber darüber hinaus keine weiteren Gelder in Aussicht gestellt werden können. Er sieht keine andere Möglichkeit, sich in allen Bereichen auf eine klare Zielsetzung zu konzentrieren.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dem Rad- und Kraftfahrerverein Solidarität Bullach e.V. 1907 für den geplanten Neubau eines Sporthallenanbaus einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch von 42.500,00 Euro, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel sind unter der HHSt 1.5500.9880 nach Absprache mit dem Verein und entsprechend dem städtischen Haushalt in einen der nächsten Haushalte zur Verfügung zu stellen Jedoch soll bereits für das Haushaltsjahr 2016 geprüft werden, ob der Zuschuss zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein nach einer pragmatischen Lösung zu suchen.