Sitzung: 08.12.2015 BUS/017/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 2/035/2015
Herr Stadtrat Dr. Tiedtke nimmt ab 15.22 Uhr an der Sitzung teil. Herren Stadträte Herrmann und Ittner betreten wieder den Sitzungssaal.
Nach dem ausführlichen Sachvortrag durch Frau Wamser und einer kurzen Diskussion mit mehreren Wortmeldungen spricht sich das Gremium dafür aus, an der Gebührenfinanzierung gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.11.2014 festzuhalten.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
a) Die
Stadt Lauf erlässt eine Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Abwasserbetrieb Lauf a.d.Pegnitz“ mit Wirkung ab 01. Januar 2016.
Die Betriebssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt.
b) Der Vereinbarung über die Bereitstellung von Daten für die Erstellung der Abwassergebührenbescheide der Stadt Lauf im Rahmen ihres Optimierten Regiebetriebs Abwasser zwischen den Städtischen Werken Lauf a.d.Pegnitz GmbH und der Stadt Lauf in der vorgelegten Fassung vom 25.11.2015 wird zugestimmt.
c) Der
Neukalkulation der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum von 2016 bis
einschließlich 2018 in der vorgelegten Form wird zugestimmt.
Damit erhöht sich die in § 9 Abs. 1 Satz 2
der Beitrags- und Gebührensatzung festzusetzende Einleitungsgebühr für
den Optimierten Regiebetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Lauf ab dem 1.
Januar 2016 um 0,30 € pro Kubikmeter auf 2,70 € pro Kubikmeter entnommenen und
eingeleiteten Wassers.
An der ausschließlichen Gebührenfinanzierung gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.11.2014
wird festgehalten.
d) Die
Stadt Lauf erlässt die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS/EWS) mit
Wirkung ab 1. Januar 2016 neu.
Die Beitrags- und Gebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der
Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
e)
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Lauf
a.d.Pegnitz wird wie folgt geändert:
In § 9 Abs. 1 Nr. 2 wird folgender Buchstabe o) eingefügt:
„Entscheidungen des Abwasserbetriebs Lauf a.d.Pegnitz, sofern diese nicht einem
anderen Ausschuss zugewiesen sind“