Herr Taubmann, Frau Nürnberger und Frau Neidl tragen einige Ausführungen unter anderem anhand einer Präsentation zum Verfahren vor. Der Inhalt des Planentwurfs wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt und es wurden umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das Mehrfamilienwohngebäude wird nun nurmehr mit maximal 25 Wohneinheiten beschrieben. Entlang der Bahn soll eine Teilfläche in das Plangebiet aufgenommen werden, sodass der Aufstellungsbeschluss um diesen Bereich zu ergänzen ist.

 

Herr Stadtrat Ochs reklamiert die Arbeit innerhalb des Gremiums. Alle Informationen und Argumente zu diesem Thema lagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf dem Tisch. Weil der Druck von außen immer größer wurde, wird nun über den baurechtlichen Weg eine Aufhebung versucht. Es ist nicht Aufgabe der Stadt, Schaden zu erzeugen, sondern Schaden abzuwenden und die Geschicke nach bestem Wissen und Gewissen zu führen.

Er stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt namentliche Abstimmung.

 

Herr Stadtrat Grand findet die Entscheidung nicht leicht. Es gab viele Diskussionen und Kontroverse und es ist nicht einfach mit dem Schlagwort Nachverdichtung alleine zu begründen. Betrachtet man diesese parkähnliche Gelände für Natur, Tiere und spielende Kinder, dann muss man sagen, dass dieses unbedingt erhalten bleiben muss.

Die Ausgangslage begann bereits 2008. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass das Altenheim dringend ein neues Gebäude braucht. Das bisherige Gelände sollte zur Finanzierung des neuen Heimes verkauft werden. Darüber gab es Einigkeit und stand außer Frage. Des Weiteren gibt es Grundgesetze im Baugesetzbuch, dass dem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung Rechnung zu tragen ist, d.h. Flächen sparen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Dieses ist auch das Bestreben der Stadt Lauf.

Diverse Gutachten sprechen sich nicht gegen das Baukonzept aus, auch grundsätzlich nicht der Bund Naturschutz. Die Empfehlungen sollten jedoch in das weitere Verfahren einbezogen werden, wie auch die Anliegen der Nachbarn. Seine Fraktion wird sich dem Beschlussvorschlag anschließen.

 

Herr Stadtrat Ittner geht kurz in die Vergangenheit zurück. Er war bis kurz vor Vertragsabschluss der Ansicht, das Gebäude weiterhin der Nutzung für Flüchtlinge zuzuführen.

 

Herr Stadtrat Herrmann hat sich eindeutig gegen den Verkauf ausgesprochen. Gegen eine grundsätzliche Bebauung haben die Anwohner sicher keine Einwände, sondern gegen die Massivität.

 

Frau Nürnberger schließt mit einigen Informationen an.

 

Herr Stadtrat Kern möchte klarstellen, dass der jetzige Bebauungsplan eine viergeschlossige Bebauung zulässt. Im gesamten Stadtgebiet wird nach Möglichkeiten zur Errichtung von Wohnraum gesucht. Er sorgt sich um die finanzielle Entwicklung der Stadt Lauf und verfolgt nach wie vor die guten Ziele der Stadtentwicklung. Er hat zwei Anträge zur Baumschutzverordnung gestellt und lässt sich nicht vorwerfen, dass ihm grün in der Stadt nicht wichtigt ist.

 

Herr Stadtrat Schweikert gibt zu, seinerzeit gegen die Maßnahme gestimmt zu haben, was aber auch zur damaligen Zeit seine Rechte hatte. Heute wird er den Beschluss mittragen, da die Unsicherheit aufgehoben ist. Es muss auch die Rechtssicherheit des Investors sowie die Glaubwürdigkeit des Stadtrates berücksichtigt werden.

 

Frau Stadträtin Vorgel bittet darum, aus diesem Verhalten zu lernen, wie man in Zukunft vorausschauender und transpartenter nach außen informieren und Bürger noch mehr beteiligen kann.

 

Vorsitzender trägt den Aspekt vor, dass die Stadt die Aufgabe hat, Wohnungen zu schaffen. Dieser Auftrag wird immer lauter. Dabei ist abzuwägen, welche Kompromisse einzugehen sind und welche Auswirkungen es hat.

 

Herr Felßner äußert, dass der bessere Weg gewesen wäre, dieses Grundstück längerfristig an die Regierung und den Landkreis für die Asylproblematik zu vermieten und dann als Eigentümer baureif herzustellen und eine entsprechende Bebauung im Einvernehmen mit den Bürgern zu entwickeln. Er ist verägert, dass er seinerzeit falsche Auskünfte erhalten hat und deshalb dafür gestimmt hat, das Grundstück zu verkaufen. Wären die Informationen richtig gelaufen, bestünde die ganze Problematik nicht.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Der Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 6 "Eschenauer Straße - Nordring" in der Fassung vom 29.09.2015 wird beschlussmäßig gebilligt.

2.       Der räumliche Geltungsbereich gemäß Beschluss vom 27.01.2015 wird um eine Teilfläche der Fl.Nr. 1391/82 der Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz erweitert. Der neue Geltungsbereich ist aus dem Bebauungsplanentwurf vom 29.09.2015 ersichtlich.

3.       Mit dem Bebauungsplanentwurf vom 29.09.2015 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen   Ja:      24           Nein:     1 (Herr Stadtrat Herrmann)

 


Herr Zweiter Bürgermeister Maschler und Herr Stadtrat Herrmann verlassen den Sitzungssaal.