Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Tekturplan Nr. 10 zum Bebauungsplan Nr. 1 für das Baugebiet „Kotzenhof“ in der Fassung vom 17.09.2013 wird gebilligt.

 

Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


 

Herr Stadtrat Felßner war während der Beschlussfassung nicht anwesend.