Sitzung: 17.09.2013 BauA/014/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/087/2013
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt:
Der Tekturplan Nr.
10 zum Bebauungsplan Nr. 1 für das Baugebiet „Kotzenhof“ in der Fassung vom
17.09.2013 wird gebilligt.
Die Durchführung
des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Herr Stadtrat Felßner war während der Beschlussfassung nicht anwesend.