Herr Stadtrat Horlamus kommt wieder in den Sitzungssaal.

 

Frau Wamser verweist auf die ausgeteilte Tischvorlage. Da inzwischen die ermittelten Unterbringungskosten vorliegen, verändert dies die finanzielle Beteiligung der Stadt Lauf. Die Verwaltung bittet, dem abgeänderten Beschlussvorschlag zu folgen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Generalsanierung der Eckert´schen Kindertagesstätte in 91207 Lauf a.d.Pegnitz, durch die Eckert´sche Kindergartenstiftung zur Schaffung einer 3-gruppigen Einrichtung mit 1 Krippegruppe (16 Plätze) und 2 Kindergartengruppe (50 Plätze) nach den Plänen und Kostenschätzungen des Architekten Ziselsberger vom 04.02.2013/13.06.2013 zu.
  2. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o.g. Planung und Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlichen vorgeschriebenen Baukostenzuschuss von 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten für die Krippe. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährte Mittel aus dem Sonderförderprogramm werden direkt an den Träger weitergeleitet.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt weiterhin gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ für die Kindergarten- und Hortplätze einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80% zu den zuweisungsfähigen Kosten.

Für die Gesamtbaumaßnahme wird somit zu den von der Regierung von Mittelfranken noch endgültig festzusetzenden zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.432.548,41 EUR ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1.165.912,40 EUR gewährt.

  1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt eine freiwillige Förderung von 80% der tatsächlichen Unterbringungskosten in Höhe von voraussichtlich 135.000 EUR, dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 108.000 EUR.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
  3. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 1.273.912,40 EUR (1.165.912,40 EUR Baukosten und 108.000 EUR Unterbringungskosten) werden im Nachtragshaushalt 2013 bzw. im Haushalt 2014 bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen in Höhe von 576.332,99 EUR werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.3610 vereinnahmt.
  4. Für den durch die Eckert´sche Kindergartenstiftung zu tragenden Eigenanteil i.H.v. höchstens 825.000 EUR wird ein Darlehen mit den zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Kommunalkonditionen durch die Stadt Lauf gewährt. Die Rückzahlungsmodalitäten durch die Eckert`sche Kindergartenstiftung sind zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme noch gesondert festzulegen.
  5. Die für das Darlehen notwendigen Mittel werden im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.
  6. Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu einer Interimslösung zum Betrieb während der Bauphase zu erteilen.
  7. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz unterstützt die Eckert’sche Kindergartenstiftung bei der Suche nach einer Interimslösung zum Betrieb während der Bauphase.