Sitzung: 30.07.2013 BauA/013/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Vorlage: FB 2/026/2013
Herr Stadtrat Maschler befürchtet eine Verzögerung der Maßnahme, wenn der Stadtrat erst in seiner Sitzung am 26. September 2013 über den Punkt berät und beschließt. Außerdem regt er an in den Beschluss aufzunehmen, dass die Stadt Lauf die Eckert’sche Kindergartenstiftung bei der Suche für eine Interimslösung zum Betrieb während der Sanierungsphase unterstützt.
Frau Schulz antwortet, dass der Förderantrag durch die Regierung von Mittelfranken erst bearbeitet werde, wenn die Baugenehmigung erteilte wurde und mit der Maßnahme auch erst begonnen werden dürfe, wenn die Förderzusage vorliegt.
Zu weiteren Fördermöglichkeiten erläutert Frau Nürnberger, dass versucht werden könne, in Absprache mit der Regierung von Mittelfranken eine Sonderförderung aus Städtebaumitteln zu erhalten, da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude im Sanierungsgebiet 2 „Altstadt“ handelt.
Bezüglich der Interimslösung und der Ergänzung des Beschlusses herrscht Übereinstimmung im Gremium. Sollte eine Beschlussfassung im Bauausschuss vor der Bauausschuss-Sitzung am 17.09.2013 nötig sein, z.B. bei Aufstellung von Containern oder bei einer Nutzungsänderung erforderlich sein, bittet die Verwaltung um Ermächtigung, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Auch damit besteht Einverständnis.
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Beschluss:
Der kombinierte Bauausschuss und Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Der Stadtrat stimmt der Generalsanierung der
Eckert´schen Kindertagesstätte in 91207 Lauf a.d.Pegnitz, Alter Schulhof 1,
durch die Eckert´sche Kindergartenstiftung zur Schaffung einer 3-gruppigen
Einrichtung mit 1 Krippegruppe (16 Plätze) und 2 Kindergartengruppe (50 Plätze)
nach den Plänen und Kostenschätzungen des Architekten Ziselsberger vom
04.02.2013/13.06.2013 zu.
2. Die
Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o.g. Planung und
Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von
Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm
Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlichen vorgeschriebenen
Baukostenzuschuss von 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten für die
Krippe. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährte Mittel aus dem Sonderförderprogramm
werden direkt an den Träger weitergeleitet.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt weiterhin gemäß der „Richtlinie über die
Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für
Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“
für die Kindergarten- und Hortplätze einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80% zu den
zuweisungsfähigen Kosten.
Für die Gesamtbaumaßnahme wird somit zu den von der Regierung von Mittelfranken
noch endgültig festzusetzenden zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von
voraussichtlich 1.432.548,41 EUR ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1.165.912,40 EUR gewährt.
3. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt eine
freiwillige Förderung von 80% der tatsächlichen Unterbringungskosten in Höhe
von höchstens 57.000 EUR, dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 45.600
EUR.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende
Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
5.
Die notwendigen
Finanzmittel in Höhe von 1.211.512,40 EUR (1.165.912,40 EUR Baukosten und
45.600 EUR Unterbringungskosten) werden im Nachtragshaushalt 2013 bzw. im
Haushalt 2014 bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die
Einnahmen in Höhe von 576.332,99 EUR werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.3610
vereinnahmt.
6.
Für den durch
die Eckert´sche Kindergartenstiftung zu tragenden Eigenanteil i.H.v. höchstens
825.000 EUR wird ein Darlehen mit den zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen
Kommunalkonditionen durch die Stadt Lauf gewährt. Die Rückzahlungsmodalitäten
durch die Eckert`sche Kindergartenstiftung sind zum Zeitpunkt der
Darlehensaufnahme noch gesondert festzulegen.
7. Die für das Darlehen notwendigen Mittel werden im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.
8. Die
Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu einer
Interimslösung zum Betrieb während der Bauphase zu erteilen.
9. Die Stadt Lauf unterstützt die Eckert’sche Kindergartenstiftung bei der Suche nach einer Interimslösung zum Betrieb während der Bauphase.