Herr Stadtrat Maschler befürchtet eine Verzögerung der Maßnahme, wenn der Stadtrat erst in seiner Sitzung am 26. September 2013 über den Punkt berät und beschließt. Außerdem regt er an in den Beschluss aufzunehmen, dass die Stadt Lauf die Eckert’sche Kindergartenstiftung bei der Suche für eine Interimslösung zum Betrieb während der Sanierungsphase unterstützt.

 

Frau Schulz antwortet, dass der Förderantrag durch die Regierung von Mittelfranken erst bearbeitet werde, wenn die Baugenehmigung erteilte wurde und mit der Maßnahme auch erst begonnen werden dürfe, wenn die Förderzusage vorliegt.

 

Zu weiteren Fördermöglichkeiten erläutert Frau Nürnberger, dass versucht werden könne, in Absprache mit der Regierung von Mittelfranken eine Sonderförderung aus Städtebaumitteln zu erhalten, da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude im Sanierungsgebiet 2 „Altstadt“ handelt.

 

Bezüglich der Interimslösung und der Ergänzung des Beschlusses herrscht Übereinstimmung im Gremium. Sollte eine Beschlussfassung im Bauausschuss vor der Bauausschuss-Sitzung am 17.09.2013 nötig sein, z.B. bei Aufstellung von Containern oder bei einer Nutzungsänderung erforderlich sein, bittet die Verwaltung um Ermächtigung, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Auch damit besteht Einverständnis.

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Beschluss:

 

Der kombinierte Bauausschuss und Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Der Stadtrat stimmt der Generalsanierung der Eckert´schen Kindertagesstätte in 91207 Lauf a.d.Pegnitz, Alter Schulhof 1, durch die Eckert´sche Kindergartenstiftung zur Schaffung einer 3-gruppigen Einrichtung mit 1 Krippegruppe (16 Plätze) und 2 Kindergartengruppe (50 Plätze) nach den Plänen und Kostenschätzungen des Architekten Ziselsberger vom 04.02.2013/13.06.2013 zu.

2.      Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o.g. Planung und Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlichen vorgeschriebenen Baukostenzuschuss von 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten für die Krippe. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährte Mittel aus dem Sonderförderprogramm werden direkt an den Träger weitergeleitet.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt weiterhin gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ für die Kindergarten- und Hortplätze einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80% zu den zuweisungsfähigen Kosten.

Für die Gesamtbaumaßnahme wird somit zu den von der Regierung von Mittelfranken noch endgültig festzusetzenden zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.432.548,41 EUR ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1.165.912,40 EUR gewährt.

3.      Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt eine freiwillige Förderung von 80% der tatsächlichen Unterbringungskosten in Höhe von höchstens 57.000 EUR, dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 45.600 EUR.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

5.      Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 1.211.512,40 EUR (1.165.912,40 EUR Baukosten und 45.600 EUR Unterbringungskosten) werden im Nachtragshaushalt 2013 bzw. im Haushalt 2014 bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen in Höhe von 576.332,99 EUR werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.3610 vereinnahmt.

6.      Für den durch die Eckert´sche Kindergartenstiftung zu tragenden Eigenanteil i.H.v. höchstens 825.000 EUR wird ein Darlehen mit den zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Kommunalkonditionen durch die Stadt Lauf gewährt. Die Rückzahlungsmodalitäten durch die Eckert`sche Kindergartenstiftung sind zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme noch gesondert festzulegen.

7.      Die für das Darlehen notwendigen Mittel werden im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.

 

8.   Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu einer Interimslösung zum Betrieb während der Bauphase zu erteilen.

 

9.   Die Stadt Lauf unterstützt die Eckert’sche Kindergartenstiftung bei der Suche nach einer Interimslösung zum Betrieb während der Bauphase.