Sitzung: 23.07.2013 BauA/012/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: FB 2/022/2013/1
Herr Stadtrat Zeltner stellt den Geschäftsordnungsantrag, nach Vorlage zu beschließen. Damit besteht Einverständnis.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Der Stadtrat stimmt der Generalsanierung des
ASB-Kinderhauses, Südring 3, 91207 Lauf a.d.Pegnitz, durch den
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)zur Schaffung einer fünfgruppigen Einrichtung mit
einer Krippegruppe (13 Plätze), einer Kindergartengruppe (25 Plätze) und drei
Hortgruppen (75 Plätze) nach den Plänen und Kostenschätzungen des Architekten
Ziselsberger vom 10.06.2013 zu.
2. Die
Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o.g. Planung und
Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von
Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm
Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlichen vorgeschriebenen
Baukostenzuschuss von 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten für die
Krippe. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährte Mittel aus dem Sonderförderprogramm
werden direkt an den Träger weitergeleitet.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt weiterhin gemäß der „Richtlinie über die
Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für
Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“
für die Kindergarten- und Hortplätze einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80 % zu den
zuweisungsfähigen Kosten.
Für die Gesamtbaumaßnahme wird somit zu den von der Regierung von Mittelfranken
noch endgültig festzusetzenden zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von
voraussichtlich 1.789.622,03 € ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1.458.241,91 € gewährt.
3. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt eine
freiwillige Förderung von 80 % der tatsächlichen Unterbringungskosten in Höhe
von höchstens 104.000 €, dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 83.200
€.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende
Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
5.
Die notwendigen
Finanzmittel in Höhe von 1.541.441,91 € (1.458.241,91 € Baukosten und 83.200 €
Unterbringungskosten) werden im Nachtragshaushalt 2013 bzw. im Haushalt 2014
bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen in
Höhe von 616.486,06 € werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.3610 vereinnahmt.
6. Der Beschluss vom 21.03.2013 TOP Ö 5 wird aufgehoben
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses verlassen den Sitzungssaal bzw. nehmen als Zuhörer an der Sitzung teil.