Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Stadtrat Zeltner stellt den Geschäftsordnungsantrag, nach Vorlage zu beschließen. Damit besteht Einverständnis.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Der Stadtrat stimmt der Generalsanierung des ASB-Kinderhauses, Südring 3, 91207 Lauf a.d.Pegnitz, durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)zur Schaffung einer fünfgruppigen Einrichtung mit einer Krippegruppe (13 Plätze), einer Kindergartengruppe (25 Plätze) und drei Hortgruppen (75 Plätze) nach den Plänen und Kostenschätzungen des Architekten Ziselsberger vom 10.06.2013 zu.

2.      Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o.g. Planung und Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlichen vorgeschriebenen Baukostenzuschuss von 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten für die Krippe. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährte Mittel aus dem Sonderförderprogramm werden direkt an den Träger weitergeleitet.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt weiterhin gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ für die Kindergarten- und Hortplätze einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80 % zu den zuweisungsfähigen Kosten.

Für die Gesamtbaumaßnahme wird somit zu den von der Regierung von Mittelfranken noch endgültig festzusetzenden zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.789.622,03 € ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1.458.241,91 € gewährt.

3.      Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt eine freiwillige Förderung von 80 % der tatsächlichen Unterbringungskosten in Höhe von höchstens 104.000 €, dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 83.200 €.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

5.      Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 1.541.441,91 € (1.458.241,91 € Baukosten und 83.200 € Unterbringungskosten) werden im Nachtragshaushalt 2013 bzw. im Haushalt 2014 bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen in Höhe von 616.486,06 € werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.3610 vereinnahmt.

6.   Der Beschluss vom 21.03.2013 TOP Ö 5 wird aufgehoben

 


 

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses verlassen den Sitzungssaal bzw. nehmen als Zuhörer an der Sitzung teil.