Sitzung: 23.07.2013 BauA/012/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/064/2013
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass bei der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ von
den Anliegern Kunigundengasse 2 und 4 und Albert-Schweitzer-Str. 31 gemeinsam
Einwendungen zur Planung vorgebracht wurden.
Die Einwendungen und die Stellungnahmen der Verwaltung und der Fachgutachter
hierzu sind dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Stellungnahmen der
Verwaltung und der Fachgutachter sind Bestandteil des Beschlusses.
2.
Es wird festgestellt, dass bei der der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände vorgebracht
wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatl. Bauamt, Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
Gasversorgung Lauf GmbH
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Vermessungsamt Nürnberg
Staatl. Gesundheitsamt, Lauf
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck
Zu den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Fachstelle für technische Aufgaben:
Der endgültige Bebauungsplan besteht aus einem Planblatt.
Die Trennung der Besucher- von den Mitarbeiterstellplätzen ist Grundlage für
die schallschutztechnische Untersuchung und die daraus folgenden Festsetzungen
im Bebauungsplan. Sie ist deshalb aus städtebaulichen Gründen im Bebauungsplan
festzusetzen.
Immissionsschutz:
Auf die Problematik der Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte an
den Krankenhausgebäuden wird in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich
eingegangen. Die Errichtung von Stellplätzen ist für die Funktionsfähigkeit des
Krankenhausbetriebes unabdingbar. Im Rahmen einer sachgerechten Abwägung ist
die daraus resultierende Lärmbelastung hinzunehmen.
Naturschutz:
Die von der Unteren Naturschutzbehörde angesprochenen Punkte werden im
Bebauungsplan bzw. in der Begründung ergänzt.
Das im Eigentum der Stadt befindliche Grundstück Fl.Nr. 1817/3 der Gem. Lauf
wird in das Ökokonto der Stadt aufgenommen.
Die rechnerische Ermittlung der Ausgleichsflächen ist unter Punkt 9 im
Umweltbericht enthalten.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Die
Fahrzeugfrequenz des Parkplatzes liegt unter 1000 Kfz/24h, sodass von einem
geringem Verkehrsaufkommen auszugehen ist.
Die einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften werden bei der
Ausführungsplanung beachtet.
Polizeiinspektion Lauf
Der
Umbau der Einmündung Simonshofer Straße/Kunigundenstraße ist zeitnah
vorgesehen.
Zur Gewährleistung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs ist,
entsprechend den Vorschlägen des Verkehrsgutachtens, in der Kunigundengasse die
Einrichtung von Längsparkbuchten und die Anordnung einer
Parkverbotsbeschilderung vorgesehen.
Eine Hinweisbeschilderung zu den Parkplätzen ist geplant.
3.
Der Bebauungsplan
Nr. 93 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Sondergebiet Krankenhaus“ vom 30.01.2007 in
der Fassung der letzten Änderung vom 23.07.2013 wird hiermit als Satzung nach §
10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I
S. 1548), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Sondergebiet Krankenhaus“
§ 1
(1) Für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 gilt der vom Stadtbau- amt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom
30.01.2007 in der Fassung der letzten
Änderung vom 23.07.2013
(2) Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich
bekannt zu machen.
5. Der Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses und der
Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt.
Herr Stadtrat Ochs hat den Sitzungssaal vor der Beschlussfassung verlassen.