Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Nachdem Herr Stadtrat Horlamus den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion begründet hat, erläutert Frau Neidl den Sachverhalt sowie die Rechtslage.

 

Richtig ist grundsätzlich, dass besondere Umstände, wie z.B. eine herausragende Finanzlage, ausnahmsweise ein Abweichen von der grundsätzlichen Verpflichtung zum Satzungserlass und damit zur Beitragserhebung erlauben.

 

Vorsitzender ergänzt, dass ein Aufhebungsbeschluss in jedem Fall der Rechtsaufsicht am Landratsamt Nürnberger Land zur Prüfung vorgelegt wird.

 

Herr Taubmann verweist als Verwaltungsleiter auf die heutige E-Mail an die Sprecher der Fraktionen, mit der er einen von der Rechtsaufsicht zugeleiteten Aufsatz des früheren Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgerichts zu den Rechtsfolgen und einer möglichen Strafbarkeit der Mandatsträger bei einer Verletzung der Erhebungspflicht von Beiträgen verschickt hat.

 

Nach mehreren Wortmeldungen fasst das Gremium folgenden 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.   Dem Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 29.04.2013 wird zugestimmt.

 

2.   Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 01.02.2010 wird rückwirkend zum 01.01.2011 aufgehoben.

 

3.   Der Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 29.04.2013 sowie die Aufhebungssatzung sind Bestandteile des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage1 und 2 beigefügt.