Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.   Es wird zur Kenntnis genommen, dass von den nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht wurden bzw. keine Stellungnahme abgegeben wurde:

 

                      Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach

                      Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg

                      Staatliches Bauamt, Nürnberg

                      Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

                      Städtische Werke Lauf GmbH

                      Gasversorgung Lauf GmbH

                      N-ERGIE AG, Nürnberg

                      Bayerischer Bauernverband, Nürnberg

                      Amt für Landwirtschaft und Forsten Roth, Außenstelle Hersbruck

                      Polizeiinspektion Lauf

                      Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck

                      Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken, Nürnberg

                      Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg

                      Bundesanstalt THW, Schwandorf

                      Staatliches Schulamt, Pegnitz

                      Staatliches Gesundheitsamt, Lauf

                      Evang.-Luth. Pfarramt, Pegnitz

                      Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf

                      Dr. Bernd Mühldorfer, Kreisbodendenkmalpfleger, Lauf

                      Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

                      Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg

                      Runder Tisch „Ökologische Stadtplanung“, Herr Gilbert Münich, Lauf

                      Stadt Röthenbach

                      Markt Eckental

                      Markt Heroldsberg

                      Markt Schnaittach

                      Gemeinde Leinburg

                      Gemeinde Neunkirchen a.Sand

                      Gemeinde Ottensoos

                      Gemeinde Rückersdorf

 

            Zu den vorgebrachten Äußerungen wird festgestellt:

 

            Deutsche Bahn AG

 

Der von der Deutschen Bahn AG gewünschte Text wird in die Begründung zum Be-bauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ aufgenommen. Eine Aufnahme in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ist deshalb entbehrlich.

 

 

3.   Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Land-schaftsplan in der Fassung vom 30.06.2011 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.

 

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungs-planes der Regierung vom Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.