Sitzung: 29.09.2011 StR/008/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: FB 5/071/2011
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass von den nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht wurden bzw. keine Stellungnahme abgegeben wurde:
• Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
• Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
• Staatliches Bauamt, Nürnberg
• Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
• Städtische Werke Lauf GmbH
• Gasversorgung Lauf GmbH
• N-ERGIE AG, Nürnberg
• Bayerischer Bauernverband, Nürnberg
• Amt für Landwirtschaft und Forsten Roth, Außenstelle Hersbruck
• Polizeiinspektion Lauf
• Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
• Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken, Nürnberg
• Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg
• Bundesanstalt THW, Schwandorf
• Staatliches Schulamt, Pegnitz
• Staatliches Gesundheitsamt, Lauf
• Evang.-Luth. Pfarramt, Pegnitz
• Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf
• Dr. Bernd Mühldorfer, Kreisbodendenkmalpfleger, Lauf
• Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
• Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
• Runder Tisch „Ökologische Stadtplanung“, Herr Gilbert Münich, Lauf
• Stadt Röthenbach
• Markt Eckental
• Markt Heroldsberg
• Markt Schnaittach
• Gemeinde Leinburg
• Gemeinde Neunkirchen a.Sand
• Gemeinde Ottensoos
• Gemeinde Rückersdorf
Zu den vorgebrachten Äußerungen wird festgestellt:
Deutsche Bahn AG
Der von der Deutschen Bahn AG gewünschte Text wird in die Begründung zum Be-bauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ aufgenommen. Eine Aufnahme in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ist deshalb entbehrlich.
3. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Land-schaftsplan in der Fassung vom 30.06.2011 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungs-planes der Regierung vom Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.