Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Vorsitzender begrüßt Herrn Rösch vom Laufer ZEK zu diesem Tagesordnungspunkt und bittet Herrn Knauer um seine Ausführungen.

 

Herr Knauer nimmt Bezug auf die Stadtrats-Sitzung vom 29.07.2010, in der beschlossen, die Stadt Lauf bis 2030 zu einer 100 %-erneuerbaren-Energie-Kommune zu machen. Dazu werden im Rahmen des Laufer Zukunftsprogramms konkrete Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen u.a. der Ausbau der eigenen, lokalen regenerativen Stromproduktion auch mit Bürgerbeteiligungsanlagen, der Einstieg in den Wärmemarkt, Energieeffizienzsteigerungsmaßnahmen, Aufbau eines eigenen Stromnetzes für das gesamte Stadtgebiet, vollständige regenerative Stromversorgung sowie der Ausbau des Laufer Klimaschutzprogramms.

 

Das Klimaschutzkonzept wurde durch Herrn Prof. Brautsch vom Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Hochschule Amberg-Weiden am 17.01.2011 vorgestellt.

 

Herr Knauer fasst das Konzept zusammen:

 

In Rahmen der Untersuchung der energetischen Ausgangssituation wurden die Verbraucher in vier Gruppen aufgeteilt:

 

- private Haushalte und Kleingewerbe,

- Industrie und Großgewerbe,

- kommunale und öffentliche Gebäude und

- Verkehr.

 

Die Erfassung bzw. die Ermittlung des Energieverbrauchs an

 

- elektrischer Energie (Stromverbrauch),

- thermischer Energie (Heiz- und Prozesswärme) und

- Verkehr/Mobilität (Kraftstoffverbrauch)

 

wurde ermittelt durch

 

- Datenabfrage,

- absolute Verbrauchszahlen,

- Hochrechnung über spezifische Kennwerte sowie

- Erfahrungswerte bereits realisierte Projekte.

 

Der Verbrauch leitungsgebundener Energieträger – Strom – beträgt

 

- in privaten Haushalten und Kleingewerbe                                       56.670 kWh =               40 %,

- in kommunalen und öffentlichen Gebäuden                                       7.794 kWh =                 5 %,

- bei Industrie und Großgewerbe                                                        142.904 kWh =               55 %,

Gesamt                                                                                               142.904.00 kWh.

 

Der Endenergieverbrauch in kommunalen und öffentlichen Gebäuden teilt sich wie folgt auf:

 

- Schulen und Kindergärten                                                             1.561.000 kWhel =             20 %,

- Krankenhaus                                                                                    1.950.000 kWhel =             25 %,

- Kläranlage                                                                                            710.000 kWhel =               9 %,

- Pumpstationen                                                                                      236.00 kWhel =               3 %,

- Wehre                                                                                                       3.000 kWhel =             (.),

- Straßenbeleuchtung                                                                        1.510.000 kWhel =             19 %,

- sonstige kommunale Liegenschaften                                             1.824.00 kWhel =             24 %.

 

Der Verbrauch leitungsgebundener Energieträger – Gas – beträgt

 

- in privaten Haushalten und Kleingewerbe                                       81.720 kWh =               47 %,

- in kommunalen und öffentlichen Gebäuden                                     12.820 kWh =                 7 %,

- bei Industrie und Großgewerbe                                                     81.540.00 kWh =               46 %

Gesamt                                                                                               176.080.00 kWh.

 

Der Endenergieverbrauch in kommunalen und öffentlichen Gebäuden teilt sich wie folgt auf:

 

- Schulen und Kindergärten                                                               6.490.00 kWh =               43 %,

- Feuerwehr                                                                                              53.000 kWh =               (.),

- Verwaltungsgebäude                                                                      1.336.000 kWh =                 9 %,

- Krankenhaus                                                                                    2.294.000 kWh =               15 %,

- sonstige kommunale Liegenschaften                                           4.941.000 kWh =               33 %.

 

Die nicht-leitungsgebundenen Energieträger in privaten Haushalten und im Kleingewerbe teilen sich wie folgt auf:

 

- Gas                                     45 %,

- Öl                                        51 %,

- Biomasse                             4 %.

 

Zusätzliche existieren ca. 2.700 Einzelfeuerstätten, größtenteils Kaminöfen.

 

Die Daten nicht-leitungsgebundener Energieträger in Industrie und Großgewerbe wurde mittels Fragebögen erhoben, wobei der Rücklauf ca. 44 % betrug:

 

- Heizöl                                11.300.000 kWh =               11 %,

- Flüssiggas                         4.375.000 kWh =                 8 %,

- Erdgas                                                                            81 %.

- Biomasse                                        ---

 

Beim motorisierten Individualverkehr wird ein Dieseläquivalent von ca. 28. Mio. l/a verbraucht, beim ÖPNV ein Dieseläquivalent von ca. 118.000 l/a. Das bedeutet eine CO2-Einsparung in Höhe von ca. 517 to/a, die nicht durch Pkw erbracht wird.

 

Der Anteil bereits genutzter Erneuerbarer Energien beträgt bei

 

-     Photovoltaïk            ca.              1.704 MWh/a bei einer installierten Leistung von 2,23 MWp,

-     Wasserkraft             ca.              1.100 MWh/a bei einer installierten Leistung von 230 KW,

-     Brennholz                 ca.            16.500 MWh/a,

-     Solarthermie             ca.              1.526 MWh/a Wärmertrag bei ca. 4.280 m² Kollektorfläche.

 

Zusammenfassend stellt sich die energetische Ausgangssituation wie folgt dar:

 

Primärenergieaufwand:                ca. 992.000 MWh/a
=                                   ca. 247.000 to CO2/a
=                                   ca. 9,2 to CO2/a pro Einwohner.

 

Herr Rösch erläutert im Anschluss die Einsparpotentiale:

 

Als thermisches Minderungspotential bei privaten Haushalten und beim Kleingewerbe wurde eine CO2-Einsparung von jährlich ca. 30.700 t/a ermittelt, wenn alle Gebäude über einen EnEV 2009-Standard verfügen würden.

 

Der Energieverbrauch Ist-Zustand Strom beträgt                                          56.700 MWhel,

das Ziel 2030 sind                                                                                                42.500 MWhel,

das bedeutet eine CO2-Einsparung von ca. 9.000 to/a.

 

Bei der thermischen Gebäudesanierung bei kommunalen und öffentlichen Gebäude beträgt der Ist-Zustand 14.129 MWh,

das Zielt 2030 sind                                                                                                 8.477 MWh,

das bedeutet eine CO2-Einparung von ca. 1.400 to/a.

 

Bei der elektrischen Gebäudesanierung bei kommunalen und öffentlichen Gebäude beträgt der Ist-Zustand 5.339 MWel,

das Zielt 2030 sind                                                                                                 4.004 MWel,

das bedeutet eine CO2-Einparung von ca. 25 % = ca.                                        845 to/a.

 

Bei der Straßenbeleuchtung würde sich der Stromverbrauch bei Umrüstung aller Straßenlampen im Stadtgebiet auf NAV in den nächsten um ca. 480.000 kWh, d.h. ca. 32 %, reduzieren, bei einer weiteren Umstellung von NAV auf LED. weitere ca. 503.000 kWh/a.

 

Bei den Kläranlagen würde sich durch Ausnutzung sämtlicher Optimierungsmöglichkeiten eine jährliche Einsparung von ca. 236 Mwh, d.h. ca. 25 % ergeben. Das bedeutet eine C02-Einsparung von ca. 150 to/a.

 

Im Bereich Gewerbe/Industrie ist

- eine thermische Einsparung von ca. 20 %                                ca.                19.400 MWh,

- eine elektrische Einsparung von ca. 25 %                                ca.                19.600 MWh

möglich, das bedeutet eine CO2-Einsparung von ca. 17.000 to/a.

 

Beim Verkehr ist durch den Einsatz moderner, effizienter Antriebstechnik mit angepasster Leistung, Vermeidung unnötiger Fahrten, angepasster Fahrweise und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine 10 %ige Einssparung von ca. 2,8 Mio. Liter Dieselkraftstoffäquivalent möglich. Das entspricht einer CO2-Einsparung von ca. 8.350 to/a.

 

Für die solare Nutzung stehend ca. 172.000 m² zur Verfügung. Dies entspricht 20 % der gesamten Dachfläche im Stadtgebiet.

 

Bei einer Nutzung von 60 % der Flächen für Solarenergie und davon wiederum mit 80 % für Photovoltaïk ergibt sich eine CO2-Einsparung von ca. 9.470 to/a.

 

Mit einer Installation von insgesamt fünf Schwachwindanlagen (3-MW-Klasse) ergibt sich eine CO2-Einsparung von ca. 18.800 to/a. Bei 65 % Referenzertrag von 9.500.000 kWel/a ergibt dies 30.875.000 KWel/a mit fünf Anlagen.

 

Für eine oberflächennahe Geothermie sind im Stadtbereich 5 % aller Wohngebäude geeignet, im ländlichen Bereich 15 %. Bei einer angenommenen Wärmepumpenleistung von 12 kW ergeben diese 11.050 MWh Wärme/a bei einem elektrischen Mehraufwand von 3.150 MWhel. Die CO2-Einsparung beträgt ca. 1.560 to/a.

 

Das nutzbare Potential städtischer Waldfläche beträgt 23.500 MWh/a. Dies bedeutet eine CO2-Einsparung von ca. 7.500 to/a.

 

Bei der Biogasnutzung – BHKW ergibt sich durch ein Zweikulturnutzungssystem auf 25 % der Fläche (650 ha) und Gülle (40 % des Gesamtanfalls) eine CO2-Einsparung von ca. 8.600 to/a.

 

Bei der Installation von zwei Wasserkraftschnecken à 100 kW im Bereich Pegnitztherme/ Industriemuseum ergibt sich eine CO2-Einsparung von ca. 1.200 to/a.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch das Ausschöpfen aller Potentiale an Erneuerbarer Energien eine CO2-Einsparung von jährlich 41.000 to möglich ist.

 

Dabei kann der CO2-Ausstoß von derzeit 247.000 to/a bis 2030 als Zielsetzung auf 137.700 to/a reduziert werden. Pro Einwohner bedeutet das eine Reduzierung von derzeit 9,2 to/a CO2-Ausstoß auf 5,1 to/a.

 

Der Flächenbedarf erneuerbarer Energien stellt sich wie folgt dar, gerechnet auf einen Hektar pro Jahr:

 

Waldfläche                                         1 MWh thermisch,

Bioenergie                                        16 MWh thermisch,

Bioenergie                                        14 MWh elektrisch,

Photovoltaïk                                  400 MWh elektrisch,

Windenergie                               5.700 MWh elektrisch.

 

Gemäß einer Studie des Institutes für Wirtschaftsförderung ist nach einer Erschließung des Ausbaupotentials an erneuerbarer Energie pro Jahr eine regionale Wertschöpfung zwischen 3,2 Mio. € und 4,0 Mio. € möglich. Außerdem werden rund 2,5 Mio. € an Importen fossiler Energieträger vermieden.

 

Konkrete Projekte in Lauf a.d. Pegnitz sind

 

Abwärmenutzung Fa. Sembach,

Blockheizkraftwerk Dehnberg,

Wärmekataster Wetzendorf,

Freibadheizung durch Abwärme der Fa. EMUGE (erste Vorüberlegungen).

 

Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Klimaschutzplanes werden sein:

 

1.             Schaffung einer Personalstelle eines Klimaschutzmanagers,

2.             Öffentlichkeitsbeteiligung,

3.             Durchführung erster Maßnahmen

a)            Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems,

b)            Biomasseheizwerk mit Nahwärmeverbund im Schulzentrum,

c)            Errichtung einer Wasserkraftschnecke,

d)            Photovoltaïkanlagen für öffentliche Liegenschaften,

e)            Projekt „E-Mobility“,

f)             Errichtung eines kombinierten Energie-,/ Klima- und Umweltzentrums.

 

Herr Stadtrat Felßner und Herr Stadtrat Ochs bemängeln die Formulierung von Punkt 2 des Beschlussvorschlags, dass die „dargestellten Maßnahmen bzw. Konzepte umgesetzt werden sollen.“ Ihrer Meinung nach sollte die Beschlussfassung weiter gefasst werden. Die Formulierung sollte so lauten, dass die dargestellten Ziele verfolgt werden sollen.

 

Vorsitzender antwortet, dass es sich bei dem Beschluss um einen Grundsatzbeschluss und keinen Maßnahmenbeschluss handelt. Dieser Grundsatzbeschluss ist notwendig, um entsprechende Fördermittel beantragen zu können. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine andere Formulierung möglich ist und die Fraktionssprechern bis zur Stadtrats-Sitzung darüber informieren.


Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Das integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Lauf wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die im Klimaschutzkonzept dargestellten Ziele werden verfolgt.
(Formulierung vorbehaltlich der Zustimmung durch das Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. des Projektträgers für die Förderung „Forschungszentrum Jülich GmbH“)

 

3.      Für die beratende Begleitung und den Aufbau eines Klimaschutz-Controllingssystems bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wird unter der Voraussetzung einer Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Stelle eines  Klimaschutzmanagers geschaffen. Der Aufgabenumfang erfordert eine Vollzeitstelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Zuschussantrag zu stellen.

 

4.      Die notwendigen Haushaltsmittel für investive Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept werden nach Beratung in den entsprechenden Gremien in die Haushalte der kommenden Jahre eingestellt.

 

5.         Für die Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, einen zielgerichteten Maßnahmenplan dem Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


 

Herr Stadtrat Deuerlein hat den Sitzungssaal um 20.00 Uhr verlassen und war bei der Beschlussfassung nicht mehr anwesend.

 

Anmerkung:

Die endgültige Beschlussfassung erfolgte in der Stadtrats-Sitzung am 27.01.2011.