Sitzung: 27.07.2023 StR/038/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0
Vorlage: FB 5/261/2023
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
1. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Die Darstellung des Grundstückes Fl.Nr. 44/4 Gemarkung Dehnberg als
„Grünfläche“ wird beibehalten.
2. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 140, 141, 142/1, 143 und
144/5 der Gemarkung Weigenhofen sowie das Grundstück Fl.Nr. 142/2 Gemarkung
Weigenhofen werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes als
„Wohnbaufläche“ dargestellt.
3. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Die Darstellung des Grundstückes Fl.Nr. 410/1 Gemarkung Wetzendorf
als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
4. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahren zur Schaffung von
Baurecht auf der Fl.Nr. 171 Gemarkung Schönberg vorzubereiten. Eine
Grundzustimmungserklärung hinsichtlich des Regelungsbedarfs in einem
städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Baurecht (u.a. Kostenübernahme von
Planungs- und Gutachterkosten) ist einzuholen.
5. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahren zur
Schaffung von Baurecht auf Teilflächen der Fl.Nr. 452 Gemarkung Beerbach
vorzubereiten. Eine Grundzustimmungserklärung hinsichtlich des Regelungsbedarfs
in einem städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Baurecht (u.a.
Kostenübernahme von Planungs- und Gutachterkosten) ist einzuholen.
6. Der Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt. Der Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich
Heidewinkel in Kuhnhof (Teilflächen der Fl.Nrn. 323/12 Gemarkung Veldershof und
2120, 2121, 2122, 2124 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz) wird abgelehnt.