Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

1.            Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.            Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.            Der Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ Tektur Nr. in der Fassung vom 27.06.2023 wird gebilligt.

 

4.            Der Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ Tektur Nr. 3 in der Fassung vom 27.06.2023 wird beschlossen.

5.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.