Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Die bei der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und
Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in
der Anlage zur Beschlussfassung aufgeführt.
Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ Tektur Nr. in der Fassung vom 27.06.2023 wird gebilligt.
4. Der Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet
zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ Tektur Nr. 3 in der Fassung vom
27.06.2023 wird beschlossen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.