Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Tucherweg – Geuderstraße“ in der Fassung vom 20.09.2022 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.