Betreff
Budgets 2011, Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
FB 2/012/2012
Aktenzeichen
941.1/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss hat Kenntnis von den zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2012 vorgeschlagenen Budgetmitteln und empfiehlt diese mit einem Gesamtbetrag von 39.400 Euro dem Stadtrat zur Beschlussfassung.

 

 

 

Der Stadtrat erhebt den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.03.2012 zum Beschluss.

 

 

Die zum Haushalt 2011 gebildeten Budgets (damals 37) sind inzwischen abgerechnet und es wurden – wegen der noch in 2011 veranlassten Budgetoptimierung – für das Haushaltsjahr 2012 nur noch 21 Budgets, insbesondere in den Bereichen Einrichtungen, Schulen und Kita’s, gebildet.

Diese wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 mit beraten und beschlossen. Nach den neu angepassten Budgetrichtlinien sollte dabei die Verantwortung für die finanziellen Ressourcen weiter dezentralisiert an die einzelnen Fachbereiche gegeben und insbesondere gleichzeitig eine Verwaltungsvereinfachung geschaffen werden.

In den Budgetrichtlinien wurde auch geregelt, dass sämtliche in einem Budget enthaltenen Haushaltsstellen deckungsfähig sind. Außerdem ist dort festgeschrieben, dass über ggf. am Jahresende noch vorhandene Mittel der Stadtrat entscheidet. Dazu müssen jedoch von den Budgetverantwortlichen entsprechende Begründungen vorgelegt werden.

 

Die Budgetverantwortlichen haben in den letzten Wochen ihre Budgets abgerechnet und – unter Angabe von Gründen – die Übertragung noch benötigter Mittel beantragt, soweit aus den geplanten Budgetansätzen noch Beträge übrig sind.

 

Aus der beigefügten Zusammenstellung ist ersichtlich, dass aus dem Gesamtbetrag der verbliebenen 21 Budgets in Höhe von 1.099.336 € rund 10 % (das sind 109.775 €) im Haushaltsjahr 2011 nicht verbraucht wurden. Davon wiederum sollen nach Auffassung der Budgetverantwortlichen 39.400 € (36%) in das Haushaltsjahr 2012 übertragen werden, da sie dort noch benötigt werden. Entsprechende Begründungen zu den beantragten Übertragungen liegen vor; sie sind in Kürze den einzelnen Budgetblättern zu entnehmen, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt sind.

 

Seitens der Kämmerei bleibt festzustellen:

·        Grundsätzlich wurden die zur Verfügung gestellten Mittel eigenverantwortlich und diszipliniert bewirtschaftet.

 

·        Es hat sich gezeigt, dass nur in wenigen Fällen die Mittel einschl. der fiktiv vorhandenen Übertragungen aus 2010 nicht ausgereicht haben. Meist wird zwar eine Überziehung des Budgets ausgewiesen; diese ist jedoch in Kauf genommen worden, da die Übertragung von Mitteln aus 2010 nach 2011 im HKR-Programm nicht vollzogen werden konnte und deshalb den Budgetverantwortlichen die Möglichkeit der zulässigen (weil genehmigten) Überziehung eingeräumt wurde (vgl. Ausführungen in der Stadtratssitzung am 27.10.2011 und den Haushaltsberatungen). Bei derartigen Überziehung konnte natürlich auch keine Übertragung alter Mittel aus 2010 mehr erfolgen, da sie nur einmal übertragen werden können (§ 19 Abs. 2 S. 2 KommHV-K). Die Mittel sind zwar für das einzelne Budget nicht mehr verfügbar, fließen jedoch in den Gesamthaushalt ein und finanzieren so auch die Aufgabenbereiche der Budgets nach dem Gesamtdeckungsprinzip mit.

·        Die Besonderheit der zu übertragenden Mittel für die Kunigundenschule in das Budget Nr. 11/2012 ergibt sich aus der vom Jugendrat beschlossenen „Übertragung“ der 2.000 Euro an die Schule. Nachdem das Schulbudget selbst in 2011 eine Überziehung aufweist, können die 2.000 Euro nur eine weitere Überziehung verursachen, werden aber ebenso in 2012 wieder zur Verfügung gestellt.

 

·        Die neuen Budgetansätze wurden den Erfahrungswerten angepasst. Für die grundsätzlich nicht mehr in den Budgets enthaltenen Vermögenshaushaltsstellen sind entsprechende Ansätze bereits im Haushalt 2012 aufgenommen worden.

 

 

Seitens der Kämmerei werden die gemeldeten und begründeten Mittel i. H. v. 39.400 Euro zur Übertragung empfohlen.

      Sich ergebende Fragen können von der Kämmerei in den Beratungen beantwortet wer-

      den.