Betreff
Vergabe eines Straßennamens (Am Hofacker) im Ortsteil Oedenberg
Vorlage
FB 4/003/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der zu den Anwesen Behringersdorfer Straße 6, 10 und 10a führende Privatweg mit den FlNrn. 58/1, 59/1 und 60/3 Gemarkung Oedenberg erhält den Straßennamen

 

 „Am Hofacker“

 

Mit der Vergabe dieses Straßennamens ist keine Widmung der Straße im Sinne des Bayerischen  Straßen- u. Wegegesetzes verbunden.

 

 

 

 

 

Die Anwohner der Behringersdorfer Straße 6, 10 und 10a haben mit Schreiben vom 24.11.2011 den Antrag gestellt Ihre Adressen durch Benennung der privaten Zufahrtstraße in „Am Hofacker“ zu ändern. Bereits im Jahr 2003 hatte ein Anwohner einen entsprechenden Antrag gestellt, der jedoch unter anderem daran scheiterte, weil nicht alle Anlieger des betroffenen Weges mit der Änderung einverstanden waren. Den erneuten Antrag unterstützen nun alle betroffenen Anwohner.

Als Begründung wurde beim erstmaligen Antrag angeführt, dass wegen der örtlichen Verhältnisse Probleme bestehen die Anwesen unter der Bezeichnung „Behringersdorfer Straße“ zu finden.

Die Benennung von Straßen dient insbesondere der Ordnungsfunktion im Sinne der Orientierung innerhalb des Straßengeflechtes und somit auch der leichteren Auffindung für Hilfs- und Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall.

Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar um einen reinen Privatweg, jedoch erstreckt sich das Bennungsrecht und die Benennungspflicht der Gemeinden nicht nur auf Gemeindestraßen im Rechtssinne, sondern auch auf Privatwege und –straßen soweit sich ein Bedürfnis dazu ergibt.

Mit der Benennung der „Privatstraße“ ist eine eindeutige Zuordnung und somit ein zweifelsfreies Auffinden der Gebäude sicher gestellt.

Der Vorgeschlagene Straßenname „Am Hofacker“ ist durch die gleichlautende Flurbezeichnung in diesem Bereich gebräuchlich und bisher auch nicht im Straßennetz vorhanden.

Mit der Neubenennung der „Straße“ ist auch eine neue Vergabe der Hausnummern erforderlich. Die Verwaltung unterbreitet dem Bauausschuss folgenden