Betreff
Antrag der Evang. Kirchengemeinde Lauf auf einen Investitionszuschuss für den Ersatzneubau des Gemeindehauses im Kirchenzentrum Kotzenhof
Vorlage
FB 1/009/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur - und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat

Der Stadtrat beschließt mit   

 

der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz für den Ersatzneubau des Gemeindehauses im Kirchenzentrum Kotzenhof einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 von Hundert der nachgewiesenen, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 170.000,00 €, zu gewähren.

 

Im Haushalt 2012 wurden bereits 130.000,00 € für die Bezuschussung dieser Investition unter der HHSt 1.3700.9880 eingestellt. Der Differenzbetrag von 40.000,00 € ist als Zuschuss im Haushalt 2013 oder einem späteren Haushalt unter der HHSt 1.3700.9880 einzustellen oder aus der Deckungsreserve zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz bittet, zuletzt mit dem Antrag vom 17.11.2011, um einen Investitionszuschuss für den Ersatzneubau des Gemeindehauses im Kirchenzentrum Kotzenhof für die Stadtteilarbeit und die zuletzt deutlich gestiegene Betreuung des gottesdienstlichen und Gemeindelebens im Stadtteil Kotzenhof / Rudolfshof. 

Das Bauprojekt Kirchenzentrum Kotzenhof soll auf dem vorhandenen Grundstück  „Breslauer Straße 21“ entstehen. Zum Kirchenzentrum gehört neben dem hier beantragten Gemeindehaus noch eine Kindertagesstätte. Die Bezuschussung der Kindertagesstätte wurde bereits mit den entsprechenden Kosten vorgestellt.

Die veranschlagten Kosten für den Neubau des Gemeindehauses betragen nach der letzten vorgelegten Kostenschätzung nun voraussichtlich mehr als 1.743.000,00 €. Zur Finanzierung kommen Mittel der Landeskirche. Der Eigenanteil der Kirchengemeinde liegt uns ebenso wie die endgültige Finanzierungszusage der Landeskirche hinsichtlich der nochmaligen Kostenerhöhung vor. Die Anpassung der landeskirchlichen Mittel an den neuen finanziellen Rahmen soll aber zugesagt sein.

    

Die Verwaltung schlägt vor, einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 v. H. der nachgewiesenen, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch, wie von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde beantragt, 170.000,00 € zu gewähren.

Im Haushalt 2012 wurden bereits 130.000,00 € für die Bezuschussung dieser Investitionsmaßnahme unter der HHSt 1.3700.9880 eingestellt und damit berücksichtigt (gemäß einer früheren, geringeren Kostenschätzung). Da die Fertigstellung der Baumaßnahme auf keinen Fall 2012 zu erwarten ist, ist der Differenzbetrag von 40.000,00 € als Zuschuss im Haushalt 2013 oder einem späteren Haushalt einzustellen oder aus der Deckungsreserve zu entnehmen.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen dann nach Baufortschritt im laufenden und in einem der nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung.