Betreff
Nutzungsänderung der Mieteinheit Nr. 5.1 im 2. Obergeschoss (BA 1) auf dem Grundstück FlNr. 1000/65 der Gemarkung Lauf, Oskar-Sembach-Str. 4 (Mrs. Sporty) Bauherrin: Maisel Wohn- und Gewerbebau GmbH, Pommelsbrunn
Vorlage
FB 5/079/2011
Art
Informationsvorlage_alt2

Die Firma Maisel Wohn- und Gewerbebau hat im Juli 2009 einen Bauantrag zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses (Business Park Lauf-Süd) am Oskar-Sembach-Ring im Gewerbegebiet Lauf-Süd eingereicht. Die Pläne enthielten neben einem Cafe im Erdgeschoss ausschließlich Büroräume, da die genauen Nutzungen noch nicht bekannt waren

Der Bauausschuss hat dem Vorhaben in seiner Sitzung vom 28.07.2011 zugestimmt, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten waren. Gemäß dem Antrag des Bauherrn wurde das Bauvorhaben im Freistellungsverfahren behandelt.

Am 05.04.2011 wurden Tekturpläne mit den aktuellen Nutzungen eingereicht. Dabei war bei der Mieteinheit 5.1 im 2. OG ein Raum mit ca. 65 m² mit „Training“ bezeichnet, daneben Anmeldung, Untersuchung und Büro. Von der Verwaltung wurde daraus allerdings nicht auf eine nach Bebauungsplan unzulässige Nutzung als „Anlage für sportliche Zwecke“ geschlossen.

Der Tekturplan wurde vom Bauausschuss am 03.05.2011 einstimmig befürwortet und an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet. (Aufgrund der Anzahl der Sitzplätze im Cafe handelte es sich nun um einen Sonderbau, sodass ein Freistellungsverfahren nicht mehr möglich war.)

Ende Mai 2011 wurde das Bauamt von zwei Betreibern von Laufer Fitness-Studios darauf hingewiesen, dass im Internet für die Neueröffnung eines Sportstudios im Business Park am Oskar-Sembach-Ring geworben wird. Daraufhin wurde das Landratsamt um Überprüfung des Sachverhaltes gebeten. Mit Schreiben vom 01.08.2011 teilte das Landratsamt mit, dass das Sportstudio als „Anlage für sportliche Zwecke“ zu betrachten sei und der Bauherr den Bauantrag hinsichtlich dieser Nutzung zurückgenommen habe, weil nach Bebauungsplanfestsetzung derartige Nutzungen nicht zulässig sind bzw. eine Befreiung erforderlich wäre.

Nun wurde ein neuer Bauantrag für die Nutzung durch den „Sportclub Mrs. Sporty“ eingereicht und eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes beantragt, nach der Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig sind.

Die Verwaltung hat zum Sachverhalt eine Stellungnahme des Herrn Rechtsanwalt Döbler angefordert, die der Arbeitsunterlage beiliegt und auf die Bezug genommen wird. Außerdem enthält die Anlage einen Auszug aus dem Bauantrag sowie die Begründung des Antragstellers und des Betreibers für die Befreiung.