Betreff
Altstadtfest 2011 - Sachstandsbericht sowie Beratung und Beschlussfassung über die Anträge des Jugendrates
Vorlage
FB 3/020/2011
Aktenzeichen
13201-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sachstandsbericht der Verwaltung zum Altstadtfest 2011 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Anträge des Jugendrates vom 18.05.2011 werden nicht befürwortet.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Ausrichtern der Altstadtfeste 2012 – 2016 ein Konzept zur Kostenumlegung zu erarbeiten und dem Verwaltungsausschuss vorzulegen.

 

In der Zeit vom 24.06.2011 – 26.06.2011 fand das diesjährige Laufer Altstadtfest statt. Die Verwaltung, die Polizei und auch der Veranstalter haben in diversen Vorsprechungen die Abläufe dieses Festes besprochen und gleichzeitig auch das bestehende Sicherheitskonzept erweitert und den Gegebenheiten angepasst. Die Verwaltung möchte mit dem vorliegenden Sachstandsbericht über die Rahmenbedingungen des diesjährigen Altstadtfestes informieren. Gleichzeitig sollen nun aber auch feste Rahmenbedingungen für künftige Jahre geschaffen werden, die eine bessere Planbarkeit sowohl für die Sicherheitsbehörden, als auch für die Veranstalter bieten sollen.

 

 

Rahmenbedingungen des Altstadtfestes 2011

 

Allgemeinverfügung

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.03.2011 zum zweiten Mal dem Erlass einer Allgemeinverfügung für das Altstadtfest zugestimmt. Kernpunkt dieser Allgemeinverfügung war  - neben diversen anderen Regelungen – das Mitnahmeverbot von alkoholischen Getränken in das Festgelände.

 

 

Sperrzeitverordnung für die Dauer des Altstadtfestes

 

Nach intensiver Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 24.03.2011 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 31.03.2011 mehrheitlich den Erlass einer Sperrzeitverordnung für die Dauer des Altstadtfestes beschlossen. Für die im Geltungsbereich dieser Verordnungen vorhandenen Gaststätten wurde die Sperrzeit einheitlich auf 03:00 Uhr vorverlegt.

 

 

Auflagen gegenüber dem Veranstalter

 

Gegenüber dem Veranstalter wurden durch eine sicherheitsrechtliche Anordnung (Art. 19 LStVG) des Ordnungsamtes entsprechende Auflagen angeordnet. Insbesondere waren dies:

 

  • Festlegung der Betriebszeiten
  • Vorhalten eines Rettungsdienstes
  • Vorhalten einer Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr
  • Bereitstellen eines professionellen Sicherheitsdienstes

 

 

Auflagen gegenüber den Standbetreibern:

 

Über die gaststättenrechtliche Gestattung (§ 12 GastG) wurden entsprechende Auflagen auch gegenüber den Standbetreibern angeordnet. Insbesondere wurde in den Erlaubnissen gefordert, dass

 

  • die festgelegten Betriebszeiten eingehalten werden
  • die Vorschriften des Jugendschutz- und des Gaststättengesetzes eingehalten werden
  • ein Jugendschutzbeauftragter zu benennen ist (bei Alkoholabgabe)
  • ein Pulverlöscher vorzuhalten ist (bei Brandlasten z.B. Grill)
  • ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet werden darf

 

 

 

Maßnahmen der Stadtverwaltung:

 

Die Verwaltung hat im Vorfeld des Altstadtfestes zahlreiche Besprechungen mit Veranstalter und den Sicherheitsbehörden organisiert. Die sicherheitsrechtliche Infrastruktur, sowie Auflagen und Maßnahmen wurden dabei vorab besprochen und erfolgten im Einvernehmen und in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

 

Weiterhin hat die Stadtverwaltung die Standbetreiber mit zwei Anschreiben auf die Auflagen des Ordnungsamtes hingewiesen. Vor allem sollte dabei erreicht werden, dass diese das geforderte Mehrweggeschirr benutzen. Mit dem Veranstalter wurde vereinbart, dass bei einer Verwendung von Einweggeschirr ein Teil der Kaution einbehalten wird, um somit die hohen Kosten, die für die Abfallentsorgung entstehen, abdecken zu können.

 

Die Gastwirte im Geltungsbereich der Sperrzeitverordnung wurden durch die Stadtverwaltung auf die geänderte Sperrzeit während des Altstadtfestes hingewiesen. Reaktionen hierzu erfolgten nicht.

 

Ebenso erfolgte – wie bereits in den Vorjahren – ein Informationsschreiben an Supermärkte, Einzelhändler und Tankstellen, in Bezug auf den Alkoholverkauf verstärkt auf die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu achten.

 

Aus der Abschlussbesprechung des vergangenen Jahres resultierten ebenfalls Maßnahmen, die beim Altstadtfest 2011 umgesetzt wurden.

 

Der Bereich der Altung, der Kupferschmiedsgasse und des Anna-Diez-Weges wurde besser ausgeleuchtet, da hier durch die schwache Beleuchtung Treffpunkte entstanden sind, an denen Alkohol und andere Dinge konsumiert wurden.

 

Die Ampelanlage am Knoten Briver Allee wurde so gesteuert, dass diese durchgehend in Betrieb war. Vor allem nach dem Festende kommt es hier zu einem sehr hohen Fußgängeraufkommen, so dass die durchgängige Schaltung der Lichtzeichenanlage einen wesentlichen Faktor zur Verkehrssicherheit beitrug.

 

Ebenso war es erforderlich, die Situation im Bereich Johannisstraße, Spitalstraße und Spitalhof zu entschärfen, da hier während des Altstadtfestes ein erhöhter Besucherandrang herrscht.

Im Bereich der Johannisstraße / Einmündung Spitalstraße wurde eine Bude weniger, als im vergangenen Jahr zugelassen. Ebenso wurden Regelungen getroffen, um das aufgestellte Mobiliar zu begrenzen.

 

Für den Spitalhof wurde ein zweiter Rettungsweg durch den Rosengarten geschaffen. Somit entstand die Möglichkeit, dass flüchtende Personen nicht auf die Menschenmasse vor der Bisping-Bühne treffen, sondern auch in eine freie Spitalstraße flüchten können.

 

Gleichzeitig wurde festgelegt, dass diese Fläche freigehalten werden muss und somit keine Genehmigung für eine eventuelle Bühne an der Gaststätte „Lumpensammler“ erteilt wird. Ein Antrag hierfür wurde aber im Rahmen des Altstadtfestes 2011 nicht gestellt.

 

 

Erfahrungsberichte des Altstadtfestes 2011

 

Alle am diesjährigen Altstadtfest beteiligten Behörden und Organisatoren waren sich einig, dass es wieder ein gelungenes Fest war. Einen wesentlichen Faktor hat hierbei das im Vorfeld ausgearbeitete Sicherheitskonzept beigetragen.

 

Die Allgemeinverfügung – hier vor allem das Mitnahmeverbot von alkoholischen Getränken – wurde durch den privaten Sicherheitsdienst kontrolliert. An allen Festtagen wurde Jugendlichen der Zutritt zum Festgelände verwehrt, da diese alkoholische Getränke mit sich geführt haben. Ebenfalls mussten Belehrungen auch an Erwachsene ausgesprochen werden, dass keine Maßkrüge aus dem Festgelände herausgetragen werden.

 

Die Bildung dieses „Sperrbezirks“ hatte jedoch eine Problemverlagerung zur Folge. Wegen der Zugangskontrollen befanden sich an allen Festtagen eine Vielzahl von Jugendlichen im Barth-Park und konsumierten dort alkoholische Getränke. Der Sicherheitsdienst und die Polizei sprachen Platzverweise aus. Durch den Rettungsdienst mussten aber auch Jugendliche wegen Unterkühlung und zum Teil starken Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus verbracht werden.

 

Weiterhin wurde festgestellt, dass in Papiermülltonnen außerhalb des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung Alkoholflaschen gelagert wurden.

 

 

Anträge des Jugendrates zum Altstadtfest:

 

 

Der Jugendrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat sich ebenfalls mit dem Altstadtfest befasst. Hierzu liegen der Verwaltung zwei Anträge bezüglich der Betriebs- und Sperrzeit vor, die der Arbeitsunterlage beigefügt sind (Anlage 1)

 

Seitens der Verwaltung und auch seitens der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz können beide Anträge nicht befürwortet werden.

 

Betriebszeiten:

 

Für das Altstadtfest wird seit Jahren das Festende am Freitag und am Samstag auf 23:30 Uhr und am Sonntag auf 22:00 Uhr festgelegt.

 

Bereits in der Abschlussbesprechung des Altstadtfestes 2011 hat der Veranstalter für das Jahr 2012 verdeutlicht, dass er an diesen Zeiten festhalten wird. Dies wird vor allem damit begründet, dass eine Erweiterung der Betriebszeiten auch die notwendige Vorhaltung der sicherheitsrechtlichen Infrastruktur und ein entsprechendes Bühnenprogramm mit sich bringt. Beides ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, welche wiederum auf die Budenbetreiber umgelegt werden müssten. Dies ist aber nach Aussage der Veranstalter nicht weiter zu vertreten.

 

Weiterhin ist deutlich anzumerken, dass bei einer Erweiterung der Betriebszeiten – z.B. wie vorgeschlagen auf 01:00 Uhr – mit einer deutlichen Verlagerung des tatsächlichen Betriebsendes nach hinten gerechnet werden muss. Ordnungsamt, Polizei und in diesem Jahr erstmalig der Veranstalter sind jeweils am Freitag und am Samstag auf dem Festgelände präsent, um die Einhaltung der Betriebszeiten zu kontrollieren. Nur durch mehrmalige Intervention konnte erreicht werden, dass die letzten Buden gegen 02:00 Uhr den Betrieb eingestellt haben. Folglich wäre damit zu rechnen, dass ein ähnlicher Zeitfaktor auch auf eine verlängerte Betriebszeit hinzugerechnet werden müsste.

 

Die Auffassung des Jugendrates, dass die Anwohner dies an zwei Tagen im Jahr „verschmerzen“ können, kann von der Verwaltung ebenfalls nicht geteilt werden.

 

Im Bereich des Marktplatzes finden während des gesamten Jahres eine Vielzahl von Veranstaltungen statt (Altstadtfest, Open-Air-Veranstaltungen, Fischmarkt, Weihnachtsmarkt etc.). Um dem Bedürfnis der Anwohner auf ungestörte Nachtruhe Rechnung zu tragen, ist deshalb die Gesamtheit aller Veranstaltungen zu betrachten und in die Abwägungen mit einzubeziehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit den bislang festgelegten Betriebszeiten ein guter Konsens zwischen Festbesuchern, Veranstalter und Anwohnern gefunden wurde.

 

 

Sperrzeit:

 

Bezüglich der Sperrzeit sprechen sich Verwaltung und Polizei ebenfalls dafür aus, dem Antrag des Jugendrates nicht zu folgen und eine generelle Sperrzeitregelung für die Dauer des Altstadtfestes zu erlassen, da sich diese als Bestandteil des Sicherheitskonzeptes bewährt hat.

 

Auf Grund der Vorverlegung der Sperrzeit hat sich die Einsatzlage der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz in diesem Jahr reduziert. Die Regelungen der Sperrzeitverordnung wurden von allen Gaststätten eingehalten. Eine prognostizierte Menschenansammlung am Marktplatz zum Beginn der Sperrzeit wurde nicht verzeichnet.

 

Ein Vergleich mit Großstädten wie München oder Berlin kann nach Meinung der Verwaltung nicht gezogen werden, da die Gegebenheiten völlig anders sind. Hier ist auch anzumerken, dass sich diese Städte mit einer generellen Regelung zur Sperrzeit beschäftigt haben und nicht wie beim Altstadtfest für eine Dauer von lediglich drei Tagen.

 

An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass nach Auffassung von Verwaltung und Polizei die Anliegen von Jugendlichen, für die sich der Jugendrat einsetzt, nicht tangiert werden. Nach der derzeit geltenden Rechtslage (Jugendschutzgesetz) ist der Aufenthalt in Gaststätten und auf Veranstaltungen für Jugendliche ohnehin nur bis 24 Uhr gestattet. Sowohl bei einer Verlängerung der Betriebszeit, als auch bei einer anderen Sperrzeitregelung würden Jugendliche hiervon nicht profitieren.

 

Zur Ergänzung wird noch auf die polizeiliche Stellungnahme verwiesen, die als Anlage 2 beigefügt ist. Ebenso erfolgt der Verweis auf die Stellungnahme des Veranstalters für das Jahr 2012, welche als Anlage 3 beigefügt ist.

 

 

Mit den Mitgliedern des Jugendrates, den Jugendvertretern, der Polizei, dem Ordnungsamt und den Veranstaltern 2011 und 2012 wurde am 12.10.2011 ein Gespräch zu Erörterung der Anträge geführt. Über das Ergebnis dieses Gesprächs wird in dieser Sitzung berichtet.

 

 

Kostenbeteiligung am Altstadtfest:

 

Von den Veranstaltern des Altstadtfestes wird zunehmend kritisiert, dass sich umliegende Gaststätten und Standbetreiber, die sich nicht am Marktplatz befinden, nicht oder nur in geringem Umfang an den Kosten, die durch das Altstadtfest entstehen, beteiligen.

 

Ebenso erfolgt keine Beteiligung an den öffentlichen Toilettenanlagen. Diese Kosten werden bislang von der Stadtverwaltung getragen.

 

Die Kritik des Veranstalters ist in diesem Punkt durchaus nachvollziehbar. Eine Umlegung der Betriebskosten erfolgt bislang nur auf die Betreiber im „ursprünglichen Festgelände“, nämlich am Oberen und Unteren Marktplatz. Umliegende Budenbetreiber wurden bislang nicht zur Entrichtung der Betriebskosten herangezogen, obwohl diese auch in vollem Maße von der Infrastruktur profitieren.

 

Für die künftigen Altstadtfeste ist deshalb eine Lösung zu finden, die es dem Veranstaltern ermöglicht, auch von den umliegenden Gaststätten und auch von den umliegenden Standbetreibern die entstehenden Betriebskosten in gleichem Maße umzulegen.