Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf bat, auf Grund der verstärkten
Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten Pusteblume in
Kotzenhof vorübergehend im Turnraum des Kindergartens eine Krippengruppe mit 12
Plätzen als bedarfsnotwendig anzuerkennen und die Betriebserlaubnis
entsprechend zu erweitern. Um den Bedürfnissen nachkommen zu können sowie die
Betriebskostenförderung für alle Kinder zu erhalten, ist es notwendig, die
Platzkapazität als bedarfsnotwendig anzuerkennen und die Betriebserlaubnis zu
erweitern.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag bezüglich der Bedarfsanerkennung
zuzustimmen und die Betriebskostenförderung gemäß Art. 18 ff BayKiBiG zu
gewähren, sofern auch die erweiterte Betriebserlaubnis sowie die weiteren
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und mit dieser Kapazitätserweiterung
keine zusätzlichen Investitionskostenzuschüsse verbunden sind.
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt mit :
Stimmen, dem Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d.Pegnitz
vom 19.02.2009 unter der Voraussetzung, dass in diesem Zusammenhang keine
Investitionskostenzuschüsse von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu leisten sind,
zuzustimmen und in der Kindertagesstätte Pusteblume 12 weitere Plätze für
Kinder unter 3 Jahren anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf bat,
auf Grund der verstärkten Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im
Kindergarten Pusteblume in Kotzenhof vorübergehend im Turnraum des
Kindergartens eine Krippengruppe mit 12 Plätzen als bedarfsnotwendig
anzuerkennen und die Betriebserlaubnis entsprechend zu erweitern. Um den
Bedürfnissen nachkommen zu können sowie die Betriebskostenförderung für alle
Kinder zu erhalten, ist es notwendig, die Platzkapazität als bedarfsnotwendig
anzuerkennen und die Betriebserlaubnis zu erweitern.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen,
dem Antrag bezüglich der Bedarfsanerkennung zuzustimmen und die
Betriebskostenförderung gemäß Art. 18 ff BayKiBiG zu gewähren, sofern auch die
erweiterte Betriebserlaubnis sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen und mit dieser Kapazitätserweiterung keine zusätzlichen
Investitionskostenzuschüsse verbunden sind.
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt
mit : Stimmen, dem Antrag der Evang.-Luth.
Kirchengemeinde Lauf a.d.Pegnitz vom 19.02.2009 unter der Voraussetzung, dass in
diesem Zusammenhang keine Investitionskostenzuschüsse von der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz zu leisten sind, zuzustimmen und in der Kindertagesstätte
Pusteblume 12 weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren anzuerkennen und die
Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.