Betreff
Antrag auf Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit einer Krippengruppe mit 12 Plätzen und Erweiterung der Betriebserlaubnis im Evangelischen Kindergarten Pusteblume, Kotzenhof
Vorlage
HA/040/2009
Art
Beschlussvorlage

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf bat, auf Grund der verstärkten Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten Pusteblume in Kotzenhof vorübergehend im Turnraum des Kindergartens eine Krippengruppe mit 12 Plätzen als bedarfsnotwendig anzuerkennen und die Betriebserlaubnis entsprechend zu erweitern. Um den Bedürfnissen nachkommen zu können sowie die Betriebskostenförderung für alle Kinder zu erhalten, ist es notwendig, die Platzkapazität als bedarfsnotwendig anzuerkennen und die Betriebserlaubnis zu erweitern.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag bezüglich der Bedarfsanerkennung zuzustimmen und die Betriebskostenförderung gemäß Art. 18 ff BayKiBiG zu gewähren, sofern auch die erweiterte Betriebserlaubnis sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und mit dieser Kapazitätserweiterung keine zusätzlichen Investitionskostenzuschüsse verbunden sind.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt mit        :       Stimmen, dem Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d.Pegnitz vom 19.02.2009 unter der Voraussetzung, dass in diesem Zusammenhang keine Investitionskostenzuschüsse von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu leisten sind, zuzustimmen und in der Kindertagesstätte Pusteblume 12 weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.

 

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf bat, auf Grund der verstärkten Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten Pusteblume in Kotzenhof vorübergehend im Turnraum des Kindergartens eine Krippengruppe mit 12 Plätzen als bedarfsnotwendig anzuerkennen und die Betriebserlaubnis entsprechend zu erweitern. Um den Bedürfnissen nachkommen zu können sowie die Betriebskostenförderung für alle Kinder zu erhalten, ist es notwendig, die Platzkapazität als bedarfsnotwendig anzuerkennen und die Betriebserlaubnis zu erweitern.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag bezüglich der Bedarfsanerkennung zuzustimmen und die Betriebskostenförderung gemäß Art. 18 ff BayKiBiG zu gewähren, sofern auch die erweiterte Betriebserlaubnis sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und mit dieser Kapazitätserweiterung keine zusätzlichen Investitionskostenzuschüsse verbunden sind.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt mit        :       Stimmen, dem Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d.Pegnitz vom 19.02.2009 unter der Voraussetzung, dass in diesem Zusammenhang keine Investitionskostenzuschüsse von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu leisten sind, zuzustimmen und in der Kindertagesstätte Pusteblume 12 weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.